Wohnen & Bauen
Bauantrag
Beschreibung
Der Bauantrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem
Bauantrag sind alle für die Beruteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des
Bauantrags erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Welche Bauvorlagen im
einzelnen erforderlich sind, ist in der Bauvorlagenverordnung geregelt und
können beim Landratsamt Schweinfurt erfragt werden.
Die Bauvorlagen und der Bauantrag müssen von einem nach Art. 68 BayBO
bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und vom Bauherrn oder seinem Vertreter
unterschrieben sein.
Nach Prüfung des Antrages durch die Gemeinde entscheidet das Landratsamt
Schweinfurt über das Bauvorhaben.
Unterlagen
Nach Rücksprache mit dem Bauamt oder dem
Landratsamt
Kosten
Die Kosten der Baugenehmigung sind im Kostengesetz geregelt.
Die Gebühren und Auslagen sind je nach Einzelfall
verschieden.
Ansprechpartner/in
Verwaltungrat Karl-Heinz Bayer
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