Wohnen & Bauen
Bauleitplanung
Beschreibung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der
Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und
zu leiten.
Man benötigt die Bauleitplanung um eine ungeordnete bauliche
Entwicklung in Städten und Dörfern und die Zersiedelung der Landschaft zu
verhindern; es müssen allerdings auch ausreichende Bauflächen zur Deckung des
Wohnungsbedarfs und des wirtschaftlichen Bedarfs zur Verfügung gestellt
werden.
Es gibt 2 Arten von Bauleitplänen, nämlich den Flächennutzungsplan
(vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplan (verbindlicher
Bauleitplan).
Ansprechpartner/in
Verwaltungrat Karl-Heinz Bayer
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