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27.01.2012

Bekanntmachung der Auslegung
 
Der Rat der Gemeinde Grafenrheinfeld hat in seiner Sitzung am 16.01.2012 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd – IV. Abschnitt“ einschließlich der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen (§3 Abs. 2 BauGB). Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Koppelungsverfahren).
 
Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
 
06. Februar 2012 bis einschl. 06. März 2012
 
im Rathaus Grafenrheinfeld während der Dienststunden öffentlich aus. Weitere umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar. Eine grenzüberschreitende Beteiligung ist nicht erforderlich.
 
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Grafenrheinfeld, den 23.01.2012
 
gez. Lutz, 1. Bürgermeisterin


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