Umzug
Checkliste Umzug; was ist zu beachten!
Beschreibung
Für den Fall eines Umzuges haben wir hier eine Checkliste für Sie
zusammengestellt, die Ihnen einen komprimierten Überblick darüber geben soll, an
welche Behördengänge und sonstige organisatorischen Dinge Sie denken
sollten.
An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Grafenrheinfeld umziehen, müssen Sie sich bei
der Verwaltung ummelden. Sofern Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach
Grafenrheinfeld ziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung anmelden. Eine
Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland
künftig keinen Wohnsitz mehr haben. Ansonsten informiert die Meldebehörde der
Stadt oder Gemeinde in der Sie zugezogen sind die Gemeinde Grafenrheinfeld
nachdem Sie sich dort angemeldet haben.
Umschreibung des Kraftfahrzeugs
Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug umschreiben. Für die
Umschreibung, Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist das Landratsamt
Schweinfurt, Zulassungsstelle zuständig.
Strom-, Gas- und Wasserbezug
Bitte geben Sie die Änderungen beim jeweiligen Anbieter durch.
Abfallbeseitigung
Für die Abfallbeseitigung ist im Landkreis Schweinfurt das Landratsamt
Scheinfurt, Abfallwirtschaft, zuständig. Meldungen eines Wohnungswechsels sind
dort in der Regel jedoch nicht erforderlich.
Telefonanschluss
Können Sie telefonisch unter 0800/3301000 beantragen.
Rundfunk- und Fernsehgebühren
Auch die notwendigen Meldungen für Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der GEZ
können Sie online erledigen oder füllen Sie einen Antrag, den Sie bei
Banken und Sparkassen erhalten, aus.
Post
Damit Sie Ihre Post auch nach einem Umzug erhalten, sollten Sie einen
Nachsendeantrag stellen. Hier bietet Ihnen auch die Post einen entsprechenden
Online-Service an. Vergessen Sie übrigens nicht, gleich nach einem Umzug Ihren
Briefkasten zu beschriften.
Kindertagesstätte und Schule
Sofern Ihre Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, erfolgen An- und
Abmeldungen im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung. Die An- und Abmeldung schulpflichtiger Kinder
erfolgt direkt im Sekretariat der jeweiligen Schulen.
Weitere Mitteilungen
Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Lebensgewohnheiten sind
zahlreiche weitere Mitteilungen notwendig. Zu denken ist beispielsweise an
Krankenkassen, Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträger, Versicherungen,
Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Vereine und
Zeitungsverlage.
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