Familie, Geburt, Tod
Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn
der ausländische Staat dies fordert.
Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in
dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland
seinen letzten Wohnsitz hatte.
Antragstellung
persönlich
Unterlagen
Bitte setzen Sie sich vorher mit uns telefonisch in
Verbindung um zu klären welche Unterlagen mit zu bringen
sind.
Ansprechpartner/in
Standesbeamtin Elisabeth Dellermann
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