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Freiwillige Familienförderung - Begrüßungsgeld

Gewährung eines Begrüßungsgeldes an Familien für Neugeborene

Der Gemeinderat Grafenrheinfeld hat in seiner Sitzung vom 26.09.2011 beschlossen, jungen Familien mit Kindern ein Begrüßungsgeld in Höhe von 500,00 € zu gewähren.

Folgende Voraussetzungen sind zur Gewährung des Begrüßungsgeldes erforderlich:

Für alle neugeborene Kinder, welche mit erstem Wohnsitz in Grafenrheinfeld gemeldet sind, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten, ab dem 01.01.2012,  ein Betrag von 500,00 € gegen Vorlage der Geburtsurkunde und der Meldebestätigung bewilligt und ausgezahlt.

 



Downloads auf dieser Seite Beschreibung
 Antrag Freiwillige Familienförderung.pdf  Antrag auf freiwillige Familienförderung zur Gewährung des Begrüßungsgeldes bei Geburt 
 

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