Gewährung eines Begrüßungsgeldes an Familien für Neugeborene
Der Gemeinderat Grafenrheinfeld hat in seiner Sitzung vom 26.09.2011 beschlossen, jungen Familien mit Kindern ein Begrüßungsgeld in Höhe von 500,00 € zu gewähren.
Folgende Voraussetzungen sind zur Gewährung des Begrüßungsgeldes erforderlich:
Für alle neugeborene Kinder, welche mit erstem Wohnsitz in Grafenrheinfeld gemeldet sind, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten, ab dem 01.01.2012, ein Betrag von 500,00 € gegen Vorlage der Geburtsurkunde und der Meldebestätigung bewilligt und ausgezahlt.