Gewerbe & Beruf
Gewerbeangelegenheiten
Beschreibung
Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit
aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der
Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen.
Bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei
der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden.
Antragstellung
Persönlich oder online (siehe Links weiter unten auf
dieser Seite)
Unterlagen
Personalausweis, bestehende
Gewerbeunterlagen
Kosten
Gewerbean- bzw. -abmeldung 20,00
€
Ansprechpartner/in
Standesbeamtin Elisabeth Dellermann
Links
Gewerbe online
Zurück...