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 Gewerbe & Beruf

Gewerbeangelegenheiten

Beschreibung

Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen.

Bei vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden.



Antragstellung
Persönlich oder online (siehe Links weiter unten auf dieser Seite)

Unterlagen
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen

Kosten
Gewerbean- bzw. -abmeldung  20,00 €

Ansprechpartner/in
Standesbeamtin Elisabeth Dellermann

Links
Gewerbe online


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