Soziales & Versorgung
Grundsicherung
Beschreibung
Die Grundsicherung stellt eine bedarfsorientierte Leistung für bestimmte
Personengruppen dar, die ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen
decken können.
Antragsberechtigt sind alle Personen über 65 Jahren und alle 18 -
64-jährigen, die voraussichtlich auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, also alle
diejenigen, die ihre wirtschaftliche Situation aus eigener Erwerbstätigkeit
nicht mehr verbessern können.
Antragstellung
Die Überprüfung der tatsächlichen persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse obliegt dem Sozialhilfeträger (Landratsamt Schweinfurt).
Ein Antrag auf Grundsicherung kann bei der Gemeinde gestellt
werden und wird unterschrieben und über die Gemeinde
beim Landratsamt Schweinfurt eingereicht, mit Belegen/Nachweisen über alle Angaben im
Antrag.
Ansprechpartner/in
Verwaltungsangestellte Beate Mack
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