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Grundsteuern

Die Grundsteuern werden von der Gemeinde unter Anwendung des jeweils gültigen Hebesatzes auf Grundlage des durch das Finanzamt erstellten Grundsteuer-Messbescheides festgesetzt.

Die Hebesätze sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  

   1990 - 2012   

250 %  
ab 2013270 %

Grundsteuer B  

   1990 - 2012      250 %  
ab 2013270 %



 

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  Startseite -> Die Gemeinde -> Finanzen -> Steuern, Beiträge und Gebühren -> Grundsteuern Zuletzt geändert am: 17.04.2013  
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