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Grundsteuern

Die Grundsteuern werden von der Gemeinde unter Anwendung des jeweils gültigen Hebesatzes auf Grundlage des durch das Finanzamt erstellten Grundsteuer-Messbescheides festgesetzt.

Die Hebesätze sind wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  

   1990 - 2012   

   250 %  

Grundsteuer B  

   1990 - 2012      250 %  



 

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