I.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurt, für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Grafenrheinfeld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.223.200,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.203.000,00 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vor-
gesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 250 v. H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 250 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 350 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2010 in Kraft.
Grafenrheinfeld, 29. Juni 2010
Gemeinde Grafenrheinfeld
gez. Sabine Lutz
Erste Bürgermeisterin
II.
Das Landratsamt Schweinfurt hat die Haushaltssatzung hinsichtlich der genehmigungspflichtigen Bestandteile geprüft und keine Erinnerungen erhoben.
III.
Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung eine Woche lang und zwar vom
05. Juli 2010 bis 12. Juli 2010 bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 12, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Grafenrheinfeld, 29. Juni 2010
Gemeinde Grafenrheinfeld
gez. Sabine Lutz
Erste Bürgermeisterin