Die Erhebung der Hundesteuer ist durch Satzung geregelt.
Die Steuer beträgt für:
| den ersten Hund | 30,00 Euro |
| jeden weiteren Hund | 50,00 Euro |
| Kampfhunde je | 500,00 Euro |
Näheres zur Steuerpflicht, zu Steuerermäßigungen, zur Steuerfreiheit usw. können Sie der "Satzung für die Erhebung der Hundesteuer" entnehmen.