Die Kanalherstellungbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung geregelt.
Die Kanalbenutzungsgebühren betragen:
| Zeitraum | Betrag je m³ |
| 2009 - 2011 | 2,00 Euro |
| 2012 | 2,15 Euro |
| ab 2013 | 2,50 Euro |
Nähere Informationen finden Sie in der oben genannten Satzung.