Pass- & Meldewesen, Wahlen
Kirchenaustritt
Beschreibung
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann bei der
Verwaltung erklärt werden.
Gegen Vorlage des Personalausweises wird auf vorhandenen Vordrucken der
Austritt aus der Kirche erklärt und die Unterschrift vom Standesbeamten
beglaubigt.
Die Kirchensteuerpflicht entfällt zu Beginn des
Folgemonats.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis
Kosten
31,00 €
Ansprechpartner/in
Standesbeamtin Elisabeth Dellermann
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