16.06.2010
Neuer Personalausweis: Informations- und Serviceportal Er kommt am 1. November 2010, er hat das praktische Format einer Scheckkarte und er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Auf einen Blick - Einführung am 1. November 2010
- Scheckkartenformat
- Chip im Innern der Ausweiskarte
- Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Vorbereitet für die elektronische Signatur
- Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Den neuen Personalausweis bekommen Sie auf Antrag ab dem 1. November 2010 in der Personalausweisbehörde Ihres Bürgeramts. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November 2010 ist aber jederzeit möglich. Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens – wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos und das Einkaufen vieler Waren – verlagern sich mittlerweile ins Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Sie müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder Zugangskarten zurechtkommen. Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt und an Automaten wird nun genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist. Die neue Ausweiskarte kann aber auch genauso wie bisher als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können sie einfach ausgeschaltet werden. Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts. Produziert wird der neue Personalausweis – wie auch der ePass – in der Bundesdruckerei in Berlin.
Gebühr Berlin (dts) – Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis vorgelegt. Demnach soll die Gebühr für das Dokument bei einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren 28,80 Euro betragen. Für Antragsteller unter 24 Jahren soll die Gebühr bei 19,80 Euro liegen. “Mit dieser Gebühr liegen wir bei einem Vergleich mit anderen europäischen Staaten, die ebenfalls Ausweise mit elektronischer Identitätsfunktion ausgeben, im Mittelfeld”, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Bisher betrug die Gebühr für die Ausstellung eines Ausweises acht Euro. Nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts soll die Verordnung den Ländern zugeleitet und noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden. Der neue Personalausweis im Format einer Scheckkarte wird am 1. November 2010 in Deutschland eingeführt. ePa.jpg
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