Soziales & Versorgung
Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung
Für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist ein
Antrag zu stellen. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von
ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden.
Befreit werden können Personen die das Vorliegen
eines Schwerbehindertenausweises mit RF-Merkzeichen nachweisen können oder
die bestimmte soziale Leistungen beziehen (z. B. Hilfe zum
Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II).
Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro.
Antragstellung
Persönlich
Ansprechpartner/in
Verwaltungsangestellte Beate Mack
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