Familie, Geburt, Tod
Sterbefall
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Zur Anzeige des Sterbefalls sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet:
- das Familienoberhaupt,
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Ausgestellt werden in der Regel 3 gebührenfreie (für die Renten- und Sozialversicherungen) und weitere gebührenpflichtige Urkunden. Die Bestattung des Verstorbenen kann erst erfolgen, wenn der Tod im Sterberegister eingetragen ist.
Antragstellung
mündlich
Unterlagen
Todesbescheinigung
Geburtsurkunde und Heiratskurkkunde des Verstorbenen
Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
Kosten
Gebühr für Sterbeurkunde 10,- €
Ansprechpartner/in
Standesbeamtin Elisabeth Dellermann
Links
Friedhofs- und Bestattungssatzung
Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung
Ein Sterbefall in der Familie - Was ist zu tun? (Merkblatt)
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