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Lebenslagen

 Ordnung & Verkehr

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen

Beschreibung

Wenn Ihr Haus umgebaut, ausgebaut oder nur neu verputzt werden soll und dazu eine (Teil-)Sperrung des Gehsteiges oder der Straße nötig ist müssen Sie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung beantragen.

Diese ist auch für Baufirmen nötig, die die Straße umbauen oder Wasser- und Kanalleitungen legen.



Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Unterlagen
Bitte vorab erfragen

Kosten
ab 33,00 EUR je nach größe der Baumaßnahme

Ansprechpartner/in
Verwaltungsfachangestellter Michael Niklaus


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