Familie, Geburt, Tod
Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und
Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das
Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim
Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die
Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben
werden.
Unterlagen
Geburtsurkunde des Vaters
Geburtsurkunde des Kindes
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich
sein.
Ansprechpartner/in
Standesbeamtin Elisabeth Dellermann
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