Familie, Geburt, Tod
Wiederannahme eines früheren Namens
Beschreibung
Wiederannahme oder Hinzufügung eines früher geführten
Namens nach Auflösung der Ehe. Die Erklärung bedarf der öffentlichen
Beglaubigung. (persönliche Vorsprache erforderlich).
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Bitte setzen Sie sich vorher mit uns telefonisch in
Verbindung um zu klären welche Unterlagen mit zu bringen sind.
Ansprechpartner/in
Standesbeamtin Elisabeth Dellermann
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