Ständige Instandhaltung ist die beste Form der Ortserneue-
rung.
Seit 1995 besteht in der Gemeinde ein kommunales Förder-
programm.
Ziel dieses Programmes ist es, bei gestalterischen Erhal-
tungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Haus und Hof,
Fassaden, Dächern, Einfriedungen und Hofflächen schnel-
le und unbürokratische Hilfe durch Beratung und Finanz-
mittel zu erhalten.
WICHTIGER HINWEIS:
Das Förderprogramm wird lt. Gemeinderatsbeschluss
vom 04.09.2017 nur noch bis 31.12.2017 weiterge-
führt. Maßnahmen müssen bis zu diesem Termin be-
antragt und bis 31.12.2018 abgerechnet sein.
Seit 1998 gibt es hierzu eine Broschüre. Diese ist kostenlos
in der Gemeindeverwaltung beim zuständigen Sachbearbei-
ter erhältlich.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich, vor Beginn der Bau-
maßnahme.
Zuständiger Sachbearbeiter:
Siehe Förderprogramme der Gemeinde.