12.07.2016
Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Grafen-
rheinfeld;
Stellungnahme und Einwendungen der Gemeinde
Grafenrheinfeld
Der oberste Grundsatz für die Durchführung des Abbaus
muss die Sicherheit der Mitarbeiter, der Bevölkerung und
der Umgebung sein. Die strikte Einhaltung aller Vorgaben
des Strahlenschutzes, der Arbeitssicherheit und des
Brandschutzes sind ausnahmslos und transparent zu ge-
währleisten. Ein unkontrolliertes Austreten radioaktiver
Stoffe in die Umgebung muss ebenso ausgeschlossen
werden wie eine Gefährdung durch ionisierende Strahlung.
- Die festgelegten Grenzwerte bei der Ableitung radioaktiver
Stoffe mit der Fortluft sowie beim Abwasser sind strikt,
kontrollierbar und nachvollziehbar, einzuhalten. Das Um-
gebungsüberwachungsprogramm muss entsprechend der
Anforderungen und Vorgaben für Emissions-und Immis-
sionsüberwachung kerntechnischer Anlagen durchgeführt
werden.
- Die in der Umweltverträglichkeitsprüfung getroffene Aus-
sage, dass die potentielle Strahlenexposition durch den
Restbetrieb und Abbau des KKG keine nachteiligen Aus-
wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben wird,
muss überprüfbar eingehalten werden.
- Die Errichtung einer Bereitstellungshalle (BeHa) für nicht-
wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle auf dem Gelände
des KKG wird abgelehnt. Alle Behältertypen, für die eine
BeHa angedacht ist, sind auch im schon vorhandenen
Zwischenlager Mitterteich zugelassen. Hier ist eine kon-
trollierte Überwachung und sichere Lagerung bis zum
Abtransport in das vorgesehene Endlager Schacht Konrad
bzw. alle zukünftig festgelegten Endlagerstätten gewähr-
leistet. Die Einlagerung standortfremder Abfallstoffe wird
grundsätzlich abgelehnt.
- Unverrückbares Ziel muss bleiben, dass das Standort-
zwischenlager BELLA bis 2046 aufgelöst wird. Bis zu seiner
Auflösung sind größtmögliche Sicherheitsmaßnahmen auf-
recht zu erhalten oder zu ergänzen. Es muss geprüft wer-
den, ob Nachrüstungen möglich sind, die als Pufferkapazi-
tät genutzt werden können für radioaktive Abfälle aus dem
Rückbau bis zum Weitertransport ins Zwischenlager Mitter-
teich oder in das Endlager Schacht Konrad bzw. alle zu-
künftig festgelegten Endlagerstätten. Darüber hinaus ist
der Nachweis zu erbringen, dass defekte Castorbehälter
repariert werden können, wenn das Reaktorgebäude abge-
baut ist. Im Genehmigungsbeschluss für die Lagerung von
Kernbrennstoffen vom 12.02.2003 ist für diese Behandlung
das Reaktorgebäude vorgesehen. Ohne schlüssiges Repara-
turkonzept ist die Castorlagerung nicht genehmigungs-
fähig.
- Die Dekontaminierung aller radioaktiv kontaminierten
Anlagenteile ist vor ihrer Demontage mit größter Sorgfalt
und ständiger Kontrolle durchzuführen.
- Das Reststoffbehandlungszentrum im bestehenden Kon-
trollbereich darf keine Gefährdung für Personal und Um-
gebung darstellen.
- Nach Beendigung der Abbauphase II ist die Gemeinde
Grafenrheinfeld rechtzeitig bei der Entscheidung zu betei-
ligen, welcher Nutzung Gebäude und Werksgelände zuge-
führt werden.
- Beim Abtransport der anfallenden radioaktiven Abfälle so-
wie des Abbruchmaterials ist die Verkehrs- und Umweltbe-
lastung so gering wie möglich zu halten. Dabei ist auch der
Transportweg „Main“ in die Planungen mit einzubeziehen.
Da der Rückbau der konventionellen Anlagenteile sehr um-
fangreiche Abfallmengen erzeugen wird, darf er nicht am
Ende stehen, sondern muss über einen längeren Zeitraum
durchgeführt werden (z. B. Kühltürme). Auf diese Weise
können diese Reststoffmengen logistisch bewältigt und der
Bauwirtschaft für eine sinnvolle Verwendung zur Verfügung
gestellt werden.
- Die Werkfeuerwehr des KKG muss als fachkundiges Per-
sonal in allen Phasen des Rückbaus in ihrer vollen Funktion
erhalten werden.
- Für den Hochwasserschutz sind die notwendigen Vorkeh-
rungen zu treffen. Dabei müssen die neuesten klimatischen
Veränderungen einbezogen werden.
- Zur Vertrauensbildung zwischen der EON Kernkraft GmbH
oder Rechtsnachfolger und der Bevölkerung in Grafen-
rheinfeld und den Umlandgemeinden sind Transparenz und
Offenheit unerlässlich. Wesentliche Voraussetzung dafür
sind eine rechtzeitige und verständliche Öffentlichkeitsar-
beit sowie eine lösungsorientierte Gesprächsbereitschaft.
Die Bürger müssen überzeugt sein, dass bei Stilllegung
und Abbau des KKG alle sicherheitsrelevanten Auflagen
eingehalten werden und einer ständigen unabhängigen
Kontrolle unterliegen. Dafür müssen die Kontrollergebnisse
der zuständigen Ministerien sowie des TÜV-SÜD als tech-
nischen Sachverständigen nachvollziehbar und überprüfbar
bleiben.
Der Gemeinderat Grafenrheinfeld unterstützt die Resolution
des Kreistages des Landkreises Schweinfurt mit Ausnahme
von Punkt b) Verfahren 2: Sicherer Einschluss.
Unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge durch
Gemeinderat Dr. Guido Oster werden die vorgenannten
Forderungen der Gemeinde Grafenrheinfeld zum Abbau des
KKG Grafenrheinfeld im Rahmen des Anhörungsverfahrens
eingereicht.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Bestattungswesen;
Erweiterung der Urnenwoge im Friedhof „Fronsee“
Der Gemeinderat beschloss, die vorhandene Urnenwoge zu
erweitern. Dies soll durch Abbruch des Graniteinzeilers ge-
schehen. Die vorhandene Pflanzfläche wird um 0,5 Meter
verbreitert. Im Anschluss an die verbreiterte Pflanzfläche
soll auf der westlichen Seite die neue Urnenwogenreihe ge-
spiegelt angeschlossen werden. Im Bereich des Wasser-
brunnens soll auf einer Breite von 2 bis 3 Metern ein ge-
pflasterter Übergang geschaffen werden. Die vorhandene
Hecke auf der westlichen Seite neben der Urnenwoge wird
entfernt.
Schaffung neuer Plätze für Urnenbestattungen im
Kirchenfriedhof
Der Gemeinderat beschloss, eine Urnenwoge gestaltungs-
technisch wie im Fronsee-Friedhof auf der östlichen Seite
neben dem Kirchenportal im Kirchenfriedhof zu schaffen.
Die Urnenwoge im Kirchenfriedhof wird nur einseitig be-
legbar ausgeführt.
Der Bau der Urnenwoge soll durch den Bauhof ausgeführt
werden.
Der Gemeinderat beschloss weiterhin, die vorhandene
Urnenwand rechts und links um einen halben Block
(12 Nischen pro Seite) zu erweitern. Aus gestaltungs-
und platztechnischer Sicht ist eine einseitige Erweiterung
nur auf der linken oder nur auf der rechten Seite der
Urnenwand nicht möglich.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Bauunterlagen der
vorhandenen Urnenwoge und Urnenwand für die Erstel-
lung eines Leistungsverzeichnisses und für die Beschaf-
fung der Materialien aufbereiten.
Zeitliche Übersicht
Der Bauhof und die Verwaltung soll nach und nach die
kompletten Erweiterungen und Neuschaffungen von
Urnenwogen und Urnenwand über die Jahre 2016 und
2017 verteilt durchführen. Die Realisierung der Urnen-
wand sollte durch eine Firma ausgeführt werden.
Förderwesen;
Zuschuss der Evang. Kirchengemeinde (Sanierung
Glockenläuteanlage)
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Bergrheinfeld-
Grafenrheinfeld-Garstadt erhält für die beantragten
Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten an der Glocken-
läuteanlage und am Kirchturm, ohne Anerkennung
einer Rechtsverpflichtung, einen Zuschuss in Höhe
von 1.500,00 €.
Abwasserbeseitigung;
Erneuerung der Steuerung in den Pumpwerken,
Angebotseröffnung und Auftragsvergabe
Von sieben Firmen, haben nur zwei Firmen ein Angebot
abgegeben (ungeprüfte Bruttopreise):
Siemens AG, Würzburg 180.326,41 €
Richter R&W GmbH, Ahorntal 198.415,80 €
Vergleich der Kostenberechnung
Die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme ergab
einen Endbetrag von 169.000,00 € brutto. Die Ange-
botssummen der Firma Siemens und der Firma Pfister
ergeben zusammen 176.095,43 € brutto. Somit liegt
die Angebotssumme lediglich um 4,2 % über der Ko-
stenberechnung.
Der Gemeinderat beschloss, der Firma Siemens, Würz-
burg, den Auftrag für die Erneuerung der Steuerungen
in den Pumpwerken und des Prozessleitsystems im Bau-
hof mit Kosten von 167.606,20 € brutto zu erteilen.
Des Weiteren erhält die Firma Rudolf Pfister GmbH,
Schweinfurt, den Auftrag für den Abschnitt 1.21
„Tiefbauarbeiten“ der Ausschreibung, mit Kosten in
Höhe von 8.489,23 € brutto.
Neubaugebiet „Erleinsweg II“;
Kanalisation und Straßenbau; Angebotseröffnung
und Auftragsvergabe
Von insgesamt 11 Firmen haben nur drei Firmen ein
Angebot abgegeben (ungeprüfte Bruttopreise):
Bietergemeinschaft Newo-Bau,
Theres-Horhausen/
Müller Tiefbau, Gerolzhofen 1.053.095,38 €
Firma Stolz, Hammelburg 1.276.266,06 €
Firma Bindrum, Hammelburg 1.782.938,21 €
Der Auftrag für die Erschließung des Baugebietes
„Erleinsweg II“ mit Kanalisation und Staßenbau wurde
an die Bietergemeinschaft Newo-Bau, Theres-Horhausen
und Tiefbau Müller, Gerolzhofen, zu einem Angebots-
preis von brutto 1.053.095,38 € vergeben. Die Preise
liegen im Rahmen der Kostenschätzung.
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