Die Erhebung der Hundesteuer ist durch Satzung geregelt.
Die Steuer beträgt für:
den ersten Hund |
30,00 Euro |
jeden weiteren Hund |
50,00 Euro |
Kampfhunde je |
500,00 Euro |
Näheres zur Steuerpflicht, zu Steuerermäßigungen, zur Steuerfreiheit usw. können Sie der "Satzung für die Erhebung der Hundesteuer" entnehmen.