01.12.2020
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Grafenrheinfeld
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„MainCenter“
Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB
Entsprechend der Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB kann
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der Planentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Grafenrheinfeld sowie
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der Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „MainCenter“ mit Vorhaben- und
Erschließungsplan
nebst jeweils Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
30.11.2020 bis 28.12.2020
während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von
07.15 bis 12.00 Uhr; zusätzlich dienstags von 13.00 bis 16.30 Uhr
und donnerstags von 13.00 bis 17.15 Uhr) im Rathaus der
Gemeinde Grafenrheinfeld, Marktplatz 1, 97506 Grafenrheinfeld,
Zimmer 6 der Gemeinde Grafenrheinfeld eingesehen werden.
Dort kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Es be-
steht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Gleichzeitig besteht im oben genannten Zeitraum auch die Mög-
lichkeit die Planunterlagen auf der Internetseite
https://www.grafenrheinfeld.de/News.html
einzusehen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
schlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Grafenrheinfeld, den 24. November 2020
Christian Keller
Erster Bürgermeister
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