Gemeinderatssitzung vom 06.03.2006
15.03.2006
Gemeinderatssitzung vom 6. März
2006
Tagesordnung, öffentliche
Sitzung:
1.)
Haushalt 2006; Erlass der
Haushaltssatzung
2.)
Kindergärten a)
Information zur Umsetzung des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetzes
(BayKiBiG) zum 01.09.2006 b)
Mögliche Auswirkungen des BayKiBiG auf die
Kindergartengebühren
3.)
Gemeindestraßen; Generalsanierung der Straße „Am
Heubühl“
4.)
Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd III – Verbindungsstraße
mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Erlein“ und 2. Änderung des
Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Süd“ a)
Aufstellungsbeschluss b)
vorgezogene Bürgerbeteiligung c)
Auslegungsbeschluss
5.)
Kulturtage 2006;
Programmvorstellung
6.)
Patenschaft mit dem Jägerlehrbataillon 353; Übernahme
der Patenschaft durch Infanterieschule Hammelburg
7.)
Internationale Mainfrankentour 2006;
Zuschussantrag
8.)
Regionalplan Main-Rhön; Stellungnahme zur 8.
Änderung
9.)
Regionalplan Main-Rhön; Stellungnahme i. R. der
Voranhörung zur 10. Änderung
10.)
Verschiedenes
Haushalt 2006; Erlass der
Haushaltssatzung
Bürgermeister Walter Weinig
gab eingangs ein kurzes Statement zum Haushalt ab, verwies auf die Vorberatung
durch den Haupt- und Finanzausschuss und übertrug das Wort an den Kämmerer
Hubert Schröder.
Kämmerer Hubert Schröder
erläuterte dann anhand einer Präsentation die einzelnen Daten des
Haushaltsplanes 2006. Dabei zeigte er die wichtigsten Veränderungen gegenüber
dem Haushaltsplan 2005 auf und erläuterte die Gründe für die Abweichungen in den
einzelnen Gruppierungen.
Der Verwaltungshaushalt einschließlich der
Budgets für die gemeindlichen Einrichtungen, die freiwilligen Ausgaben und die
ansatzmäßigen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr weichen nur geringfügig im
Volumen ab. Insbesondere sei zu erwähnen, dass man bei der Planung von
konstanten Gewerbesteuereinnahmen von rund 3.300.000 €
ausgehe.
Da die Schlüsselzuweisungen
mit rund 3.000.000 € wegfallen und wegen der hohen Kreisumlage im Jahr 2006,
werde man im Verwaltungshaushalt ein voraussichtliches Defizit in Höhe von
2.549.000 EUR ausweisen müssen.
In der Summe schließt der
Verwaltungshaushalt mit 11.306.050 EUR ab.
Die wichtigsten Einnahmen und
Ausgaben in der
F grafischen Übersicht.
Zum Vermögenshaushalt gab der Kämmerer
zunächst einen Überblick, wie sich die geplanten Investitionen auf der
Einnahmen- und auf der Ausgabenseite darstellen. Wichtig auch hier die
Feststellung, dass die Finanzmittel für die Umgehungsstraße „OST“ einschließlich
der geplanten Grunderwerbskosten aus der Finanzplanung herausgenommen
wurden.
Anschließend erläuterte er
die wichtigsten Maßnahmen, die im Jahr 2006 und im Finanzplanungsraum bis 2009
zur Realisierung vorgesehen sind.
Die einzelnen Einnahmen und Ausgaben
in der
F Übersicht
für 2006 und im Finanzplanungszeitraum
bis 2009.
Insgesamt, so Kämmerer
Hubert Schröder, ist ein Investitionsvolumen von 9.048.000 EUR vorgesehen. Auf
der Einnahmenseite erwarte man 992.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt durch eine
Rücklagenentnahme in Höhe von 10.607.000 EUR, welche u. a. auch die Deckung des
Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt mit 2.549.000 EUR beinhaltet. Kredite werden
keine benötigt.
Die Abschlusssumme des
Vermögenshaushaltes errechnet sich mit 11.599.300
EUR.
Für den Zeitraum der Finanzplanung bis zum Jahr 2009 sieht
die Planung nochmals einen weiteren Investitionsbedarf von rund 6,8 Mio. € vor.
In diesem Zeitraum (2007 bis 2009) werden 2,5 Mio. € an Einnahmen
erwartet.
Entsprechend der Planung
und bei Umsetzung der gesamten Maßnahmen werden sich die Rücklagen bis Ende 2009
auf rund 17,6 Mio. EUR reduzieren.
Schröder wies weiter
daraufhin, dass man dann immer noch ein stattliches Finanzpolster habe,
allerdings gehe man auch davon aus, dass keine Einbrüche bei der Gewerbesteuer
kommen und man in der Gemeinde alle wichtigen Investitionen getätigt
habe.
Bürgermeister Walter Weinig
bedankte sich beim Kämmerer, Herrn Schröder, für die wiederum übersichtliche und
gekonnt präsentierte Erstellung des Hauhaltsplanes 2006, den der Gemeinderat
zusammen mit der Haushaltssatzung anschließend einstimmig
beschlossen.
Kindergärten;
a)
Information zur Umsetzung des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetzes
(BayKiBiG) zum 01.09.2006
b) Mögliche
Auswirkungen des BayKiBiG auf die
Kindergartengebühren
Wie Bürgermeister Walter
Weinig eingangs des Tagesordnungspunktes ausführte, ist das neue Gesetz bis zum
01.09.2006 umzusetzen. In der Verwaltung hat es diesbezüglich unter Einbindung
der verantwortlichen Sachbearbeiterin Frau Mack und den Leiterinnen der
Kindergärten bereits mehrere Gespräche gegeben.
So wird die Gemeinde ab dem
01. Mai 2006 eine Probephase einführen und die Eltern im Rahmen eines
Informationsabends am 16.03.2006, um 20.00 Uhr, in die Kulturhalle
einladen.
Trotz sinkender
Kinderzahlen hat der Gemeinderat bereits entschieden, dass für das
Kindergartenjahr 2006/2007 alle sechs Kindergruppen aufrechterhalten werden. Wie
es ab dem Jahr 2007/2008 weitergehen wird, so der Vorsitzende, werde man zu
gegebener Zeit neu entscheiden müssen, da die Kinderzahlen sehr stark rückläufig
sind. Schließen von Gruppen und Entlassung von Personal oder Schaffung neuer
Angebote und Dienstleistungen, mit dieser Thematik wird man sich ernsthaft zu
befassen haben.
Anschließend erläuterte
Kämmerer Schröder anhand einer Powerpoint-Präsen-tation den Ratsmitgliedern die
neuen Gesetzesvorgaben, die Ausgangsüberlegungen und Ziele, die mit dem neuen
BayKiBiG verfolgt werden sollen. Aufgezeigt wurden dabei auch die neuen
Öffnungszeiten, mögliche Staffelungen der Buchungszeiten und der
Gebühren.
Zusammenfassend werden
nachstehend die wichtigsten Ausführungen wie folgt
wiedergegeben:
Der Landtag des Freistaates
Bayern hat mit Wirkung vom 01.08.2005 das BayKiBiG beschlossen. Es ersetzt das
seit 1973 gültige bayerische Kindergartengesetz und dessen sechs
Durchführungsverordnungen. Bereits 2001 wurde das zuständige Staatsministerium
damit beauftragt, eine einheitliche gesetzliche Regelung für Angebote zur
Kinderbetreuung aller Altersgruppen zu entwickeln.
Die Ziele der Reform
sind:
-
die Vereinheitlichung der Förderung für alle
Altersgruppen
-
die Herstellung von
Fördergerechtigkeit
-
der Abbau von Regelungen nach dem Gesetz oder in
Durchführungsverordnungen sowie
-
die Steigerung der Qualität
Nach dem BayKiBiG sollen
die Kindertagesstätten verstärkt als Bildungseinrichtungen arbeiten und die
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern helfen.
Kernstück des BayKiBiG ist
ein neues Finanzierungssystem mit einer kinderbezogenen Förderung nach dem
Motto: „Wo mehr Kinder längere Zeit betreut werden, fließt mehr
Förderung.“
Gründe für die Reformen des
Finanzierungssystems und Ausgestaltung des Finanzierungssystems waren in der
Fördergerechtigkeit bei der bisherigen Personalkostenförderung begründet. Sie
hat nicht unterschieden, wie viele Kinder in der Einrichtung betreut wurden, wie
lange diese Kinder in der Einrichtung waren und welcher Förderbedarf
insbesondere einzelne Kinder (behinderte Kinder, ausländische Kinder,
verhaltensauffällige Kinder) hatten. Es war unerheblich wie lange eine
Tageseinrichtung geöffnet war oder ob in der Gruppe 18 oder 22 Kinder betreut
wurden, dies hatte keine Auswirkungen auf die Förderung der Träger.
Die Fördergerechtigkeit
soll nunmehr mit einer kinderbezogenen Förderung hergestellt werden.
Das neue Modell wird die
Einrichtung über eine kindbezogene Leistungspauschale (Festbetragsfinanzierung)
statt der gruppenbezogenen Personalkostenerstattung finanzieren. Das heißt:
-
Geld wird nicht mehr pro Gruppe, sondern pro Kind
gewährt.
-
Die Höhe der Pauschale hängt von der Betreuungszeit des
Kindes auf Grundlage des Betreuungsvertrages der Eltern mit der Einrichtung ab.
-
Das Prinzip der Kostenerstattung wird durch die
Finanzierung als Leistungspauschale abgelöst.
Die jährliche staatliche
Förderung berechnet sich aus dem Basiswert, dem Buchungszeitfaktor sowie dem
Gewichtungsfaktor. Der Basiswert bezieht sich auf die 3- bis 4-stündige
Betreuung der Kinder und wird durch das zuständige Staatsministerium jährlich
bekannt gegeben.
Die Buchungszeitfaktoren
von 20 h pro Woche bzw. 4 h pro Tag gestatten dem Träger, seine Öffnungstage und
die Bildung von Kernzeiten (dies in Zeiten, in denen alle Kinder der Einrichtung
gleichzeitig anwesend sein sollen) selbst zu bestimmen, um eine intensive und
gruppenbezogene Bildungsarbeit leisten zu können. Im Rahmen seiner Öffnungszeit
ist der Träger verpflichtet, Buchungen mit höheren Betreuungszeiten durch Eltern
anzunehmen.
Über die
Gewichtungsfaktoren wird eine zusätzliche Förderung für einen höheren Aufwand im
Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung gewährt. Der Gesetzgeber hat die
Gewichtungsfaktoren klar definiert, wobei, wenn bei einem Kind Voraussetzungen
für mehrere Gewichtungsfaktoren vorliegen, der höchste Gewichtungsfaktor
anzusetzen ist.
Es gelten folgende
Gewichtungsfaktoren (Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG):
-
2,0 für Kinder unter 3
Jahren
-
1,0 für Kinder von 3 Jahren bis zum
Schuleintritt
-
1,2 für Kinder ab dem
Schuleintritt
-
4,5 für behinderte oder von wesentlicher Behinderung
bedrohte Kinder im Sinn vom § 53 SGB XII sowie
-
1,3 für Kinder, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger
Herkunft sind
Nach der Übergangsregelung
der Art. 30 § 3 Ziff. 1 BayKiBiG werden die Horte und Kindergärten bis zum
31.08.2006 noch auf der Grundlage der Personalkostenförderung bezuschusst.
Die Gemeinde hat (als
Träger der Einrichtung) ab KiGa-Jahr 2006/2007 die Verpflichtung, die
Elternbeiträge nach der Buchungszeit zu staffeln.
Seitens der Verwaltung
wurden dem Gemeinderat die jährlichen Betriebskosten der Kindergärten, die
Anwendung der neuen Gebührenstaffelberechnung und verschiedene
Berechnungsbeispiele zur Staffelung der zukünftigen Elternbeiträge errechnet.
Eine evtl. Minderung der
Beiträge könnte erfolgen, wenn entsprechend viele Belegungsstunden gebucht
werden. Dies ergibt sich jedoch erst nach den Anmeldungen.
Der Gemeinderat wird sich
mit dem Thema der Gebührenfestsetzung erneut nach der Versammlung mit den Eltern
am 16.03.2006 zu befassen haben und dann auch über die Öffnungs- und
Buchungszeiten Beschluss fassen müssen.
Konzeption
Mit Beginn des
Kindergartenjahres 2006/2007 ändern sich die Grundlagen der staatlichen und
kommunalen Förderung von Kindertageseinrichtungen vollkommen.
Fördervoraussetzung für Kindertageseinrichtungen ist gem. Art. 19 BayKiBiG unter
anderem, dass die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die
Bildungs- und Erziehungsziele (Art. 13 BayKiBiG) in einer einrichtungs- und
trägerbezogenen pädagogischen Konzeption zugrunde gelegt sind.
Diese Konzeption wurde
bereits im Entwurf von den Kindergärten erarbeitet, so Kämmerer
Schröder.
Bürgermeister Walter Weinig
dankte dem Kämmerer für seine Ausführungen und wies nochmals daraufhin, dass im
Rahmen des Informationsabends mit den Eltern am 16.03.2006 im Beisein der
Kindergartenleitungen und der Ver- waltung noch detaillierter und eingehender
auf einzelne Punkte des neuen Gesetzes eingegangen wird. Auch sollen dann die
neuen Anmeldeformulare und Betreuungsverträge den Eltern erklärt und vorgestellt
werden.
Der Gemeinderat nahm die
Ausführungen mit Interesse zur Kenntnis und war mit der aufgezeigten
Vorgehensweise einverstanden.
Gemeindestraßen; Generalsanierung der Straße „Am
Heubühl“
Dieses Thema hatte in der
Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.01.2006 einen breiten Rahmen eingenommen.
Ferner wurde der TOP bereits in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am
06.02.2006 beraten und die Baueinstellung der Gehwegsanierung einstimmig
beschlossen.
Vom Vorsitzenden war
festgestellt worden, dass sich die Straße „Am Heubühl“, welche auch als
Umgehungsstraße genutzt wird, sich in einem noch schlechteren baulichen Zustand
befindet als die Basillastraße. Zahlreiche Risse und Setzungen durchziehen
sowohl Straße als auch Gehsteige. Die Wasserleitung wurde in den 30iger Jahren
gebaut. Für ihn, so der Vorsitzende, stellt sich deshalb die Frage, ob die
Entscheidung, nur den nördlichen Gehsteig wegen des baulichen Zustandes und der
Straßenbeleuchtung zu sanieren, richtig war oder ob es nicht richtig und
zukunftsweisender gewesen wäre, eine Generalsanierung des gesamten Straßenraumes
vorzunehmen. Er, so der Vorsitzende weiter, kommt in diesem Zusammenhang immer
mehr zu der Überzeugung, dass es besser wäre, ganze Straßen, auf der Grundlage
einer Prioritätenliste zu sanieren, als immer wieder Einzelreparaturen, welche
auch nicht billig sind, durchzuführen.
Im Rahmen der Beratungen
aus der Sitzung vom 06.02.2006 des Gemeinderates wurde einstimmig folgendes zur
Beschlussfassung vorgeschlagen:
1.
Die Arbeiten an der Gehwegerneuerung werden eingestellt
(bereits am 06.02.2006 beschlossen).
2.
Das Büro IWM wird mit der Überplanung des gesamten
Straßenraumes unter Einbeziehung der Versorgungsträger
beauftragt.
3.
Ein geologisches Gutachten zur Untersuchung des
Straßenaufbaues wird an das Institut Dr. Rimpel, Schweinfurt, in Auftrag
gegeben, welches zurzeit die Untersuchungen im Altort
durchführt.
4.
Das Büro ProTerra mit der Untersuchung des Kanals zu
beauftragen.
5.
Die Realisierung der Maßnahme ist in den Finanzplan für
das HH-Jahr 2007 aufzunehmen.
6.
Gemeinsam mit dem Büro IWM eine Prioritätenliste für die
Instandsetzung der Ortsstraßen zu erarbeiten.
7.
Mit den Anliegern ist eine Teilbürgerversammlung
durchzuführen.
8.
Für die Generalsanierung werden von den Anliegern keine
Straßenausbaubeiträge nach BauGB erhoben.
Die Kosten für diese
Maßnahme können sich, je nach Art der Sanierung, zwischen 350.000,00 € und
460.000,00 € bewegen.
Auf Vorschlag von
Bürgermeister Walter Weinig beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die
Aufträge und Vorgehensweise, wie unter Ziffern 2 bis einschließlich 8
aufgeführt, zu beauftragen und durchzuführen sind.
Bebauungsplan Gewerbegebiet „SÜD III“ – Verbindungsstraße
mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Erlein“ und 2. Änderung des
Bebauungsplanes Gewerbegebiet „SÜD“
a) Aufstellungsbeschluss
b) Vorgezogene
Bürgerbeteiligung
c) Auslegungsbeschluss
Vor Behandlung des TOP 4
stellte Gemeinderat Richard Riegler den Antrag auf Aufnahme eines weiteren
Tagesordnungspunktes betreffend die Verkehrsbeschränkung des Verbindungsweges
von der Basillastraße/Feldgasse in das Gewerbegebiet
„SÜD“.
Der Antrag wurde mit 14 : 2
Stimmen abgelehnt.
Wie Bürgermeister Walter
Weinig im Fortlauf der weiteren Tagesordnung ausführte, ist es erforderlich, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen, damit die
vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen „Basillastraße/Feldgasse und Verbindungsweg“
noch in diesem Jahr realisiert werden können.
Aus diesem Grund hat der
Rat gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd
III - Verbindungsstraße“ mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Erleinsweg“ und 2.
Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ zu
beschließen.
Das Plangebiet beinhaltet
das Grundstück 495/5 sowie Teile der Straße „Am Erlein“ (Fl.Nr. 461/2) und der
Straße „Röthleiner Weg (Fl.Nr. 461/4), dazu Teile der Grundstücke Fl.Nrn. 468/1,
480/1, 494, 587, 460/2, 479/1 und 460/6. Die genaue Begrenzung des Plangebiets
ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. Dieser wird Bestandteil des
Beschlusses.
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplans soll das Straßennetz ergänzt und der Bebauungsplan „Gewerbegebiet
Süd“ den tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten angepasst
werden.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die vorgezogene
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die vorgezogene
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Wie vom Vorsitzenden
vorgeschlagen, fasste der Gemeinderat nachstehende
Beschlüsse:
a) Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss
mit 15 : 1 Stimmen gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans
„Gewerbegebiet Süd III - Verbindungsstrasse“ mit 1. Änderung des Bebauungsplans
„Erleinsweg“ und 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet
Süd“.
Das Plangebiet beinhaltet
das Grundstück 495/5 sowie Teile der Straße „Am Erlein“(Fl.Nr. 461/2) und der
Straße „Röthleiner Weg (Fl.Nr. 461/4), dazu Teile der Grundstücke Fl.Nrn. 468/1,
480/1, 494, 587, 460/2, 479/1 und 460/6. Die genaue Begrenzung des Plangebiets
ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. Dieser wird Bestandteil des
Beschlusses.
b) Vorgezogene Bürgerbeteiligung und c)
Auslegungsbeschluss
Der der Gemeinderat
beschloss mit 15 : 1 Stimmen, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Beschluss
ortsüblich bekannt zu machen und gem. § 3 Abs. 1 BauGB die vorgezogene
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Kulturtage 2006;
Programmvorstellung
Für das Jahr 2006 wurde vom
Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit der Bibliotheksleitung, Frau Lutz, nachstehendes Programm
für die Kulturtage 2006 erarbeitet und nun dem Gemeinderat zur Bewilligung
vorgestellt. Die Kosten der Veranstaltungen werden mit rund 5.000 EUR geschätzt.
An Einnahmen werden ca. 3.500 EUR erwartet.
Kulturtage 2006
Termin: 28.6. – 16.7.
Mittwoch, 28.06.06, 20.00
Uhr
Achim Amme,
Schauspieler, Autor und Rezitator
(Ringelnatz-Preisträger)
„Rotkäppchen
und andere Märchen für Erwachsene“
Eiskeller unter dem
Kirchenschatzmuseum
Donnerstag, 29.06.06, 20.00
Uhr
„Mozart auf der Reise nach
Prag“
Trio Dal Segno,
Würzburg (2 Klarinetten, 1 Fagott)
Sprecher: Roland
Seiler
Alte Amtsvogtei, Großer
Saal (Bewirtung bzw. Sektausschank durch
Amtsvogtei)
Montag, 03.07.06, 20.00
Uhr
Josef Ehrlitzer und Joculatores
Gocksum
„Fränkisches und Heiteres“
Bibliotheksgarten bzw. Bürgersaal im Untergeschoss der
Bibliothek, Bewirtung durch
Bibliothekspersonal
Dienstag, 04.07.06, 15.00
Uhr – ca. 17.30 Uhr
Museum im Koffer aus Nürnberg „Uromas Waschtag“ für Kinder im
Bibliotheksgarten
Freitag, 07.07.06, 20.00
Uhr
Petra Eisend
(Percussion) und Jan Burdinski
(Erzähler)
„Mythischer Zauber Afrikas“ Die Lieblingsmärchen Nelson
Mandelas
Scheune Tiziano Marcato,
Hauptstraße (Bewirtung durch Tiziano Marcato)
Sonntag, 16.07.06, 20.00
Uhr
Wolfgang Buck
solo mit seinem neuen Programm „Flusszigeiner“, Kulturhalle, Bewirtung
durch den Karnevalsclub Rafelder Krautsköpf
Das vorgestellte Programm
sowie die zu erwartenden Kosten wurden vom Gemeinderat einstimmig
genehmigt.
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