Breitbandausbau Gigabit-Richtlinie
Die Gemeinde Grafenrheinfeld beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm
des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabit-
richtlinie – BayGibitR)“.
Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im
Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch
für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für
Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur
Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffent-
licher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsge-
setzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Aus-
gaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven
Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten
des bayerischen Breitbandzentrums (https://www.schnelles-internet-in-bayern.de).
Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Doku-
mente erhalten Sie auf der folgenden Seite (www.gigabitbayern.de/grafenrheinfeld)
Breitbandausbau 2017
Ergebnis der Markterkundung
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Grafenrheinfeld im Rahmen
der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Frei-
staat Bayern (BbR)
Ergebnis
Ergebnis Markterkundung
Darstellung
Grafenrheinfeld
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus-
bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus
von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)-
Die Gemeinde Grafenrheinfeld führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem
öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein
offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förder-
rechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar
unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht
aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabe-
kammern nicht eröffnet ist.
Bekanntmachung
Anlage 1
Darstellung des Ausbaugebiets
Anlage 2
Wertungsvorgaben
Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Niklaus,
Tel.: 0 97 23 91 33 12,
E-Mail: niklaus.gemeinde@grafenrheinfeld.de
03.04.2017
Aktuelle Breitbandversorgung

Download/ Upload
(Mbit/s)
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<=15 Mbit/s/
1 Mbit/s und weniger
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> 15 Mbit/s bis
< 30 Mbit/s/
1 Mbit/s
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>=30 Mbit/s/
2 Mbit/s und mehr
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Ja
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Nein
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z.T.
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Ja
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Nein
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z.T.
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Ja
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Nein
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z.T.
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Grafenrheinfeld
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x
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Markterkundung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Grafenrheinfeld
gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftli-
chen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet
vorsehen.
Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren
zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Bekanntmachung
Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Niklaus,
Tel.: 09723 91 33 12,
Mail: bauamt.gemeinde@grafenrheinfeld.de
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie
zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im
Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie- BbR) – (veröffentlicht am 07.05.2018)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms
in der Gemeinde Grafenrheinfeld hat sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbe-
werb ein Bieter frist- und formgerecht beworben.
Das Unternehmen wurde zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist ging
von diesem Unternehmen ein frist- und formgerechtes Angebot ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.03.2018 beabsichtigt die
Gemeinde Grafenrheinfeld, einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutsch-
land GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der
Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken)