Pass- & Meldewesen, Wahlen
Abmeldung (Wohnsitz)
Beschreibung
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.
Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.
Nebenwohnungen müssen ebenfalls am Hauptwohnsitz abgemeldet werden.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass
für Kinder Kinderreisepässe bzw. Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Geburtsurkunde/n
Ansprechpartner/in
Verwaltungsangestellte Barbara Gock
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