Gewerbe & Beruf
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Beschreibung
Die Verwaltung nimmt
Ihren Antrag auf Erteilung einer Gewerbezentralregisterauskunft aus dem
Bundeszentralregister entgegen. Die Gewerbezentralregisterauskunft ist ein
Führungszeugnis für Gewerbetreibende oder Firmen. Der Antrag muss persönlich
gestellt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Es gibt folgende Belegarten: „1“ wenn die Gewerbezentralregisterauskunft für
private Zwecke benötigt wird, „9“
wenn die Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt
ist (z. B. für einen Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte oder für die
Zulassung eines Gewerbes). Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde oder
bei Belegart „1“ direkt an den Antragsteller.
Antragstellung
Persönlich oder
online (bitte hier klicken!)
Kosten
13,00 EUR
Ansprechpartner/in
Verwaltungsfachangestellte Elisabeth Lutz
Zurück...