Pass- & Meldewesen, Wahlen
Auskunftssperren
Beschreibung
Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte
droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen
(Auskunftssperre).
Der Eintrag eines Sperrvermerks im Melderegister erfolgt, um der
Veröffentlichung und Übermittlung von Daten zu widersprechen und bei Gefahr für
Leben und Gesundheit.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
Personalausweis
Ansprechpartner/in
Verwaltungsangestellte Barbara Gock
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