Familie, Geburt, Tod
Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert.
Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Antragstellung
persönlich
Unterlagen
Bitte setzen Sie sich vorher mit uns telefonisch in Verbindung um zu klären welche Unterlagen mit zu bringen sind.
Ansprechpartner/in
Standesamt Mainbogen
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