Wohnen & Bauen
Erschließungsbeitrag (Straße)
Beschreibung
Wenn ein Grundstück, z. B. in einem Neubaugebiet, durch den Bau einer Straße
erstmals Erschließungsvorteile erhält, ist nach dem Baugesetzbuch ein einmaliger
Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für den Bau dieser
Erschließungsanlagen zu erheben.
Die näheren Einzelheiten regelt die vom Gemeinderat beschlossene
Erschließungsbeitragssatzung.
Die Vorschriften zur Berechnung dieses Beitrags sind sehr komplex. Für
weitergehende Informationen u. a. die Berechnungsgrundlage und der Beitrag steht
Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner/in
Verwaltungsfachwirt Michael Niklaus
Links
Erschließungsbeitragssatzung
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