Gewerbe & Beruf
Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine
Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine
Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben
werden.
Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen
Erlaubnis weiterwirtschaften.
Diese vorläufige Erlaubnis erteilt Ihnen das Landratsamt
Schweinfurt.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner/in
N. N. ab 15.02.2021
Links
Landratsamt Schweinfurt
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