24.09.2019
Jahresrechnung 2018
a) Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
Nach der gültigen Fassung der Gemeindeordnung stellt der Gemeinderat nach
Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwa-
iger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das
Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung in öffentli-
cher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit
der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstan-
den ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen ver-
zichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist mit der Erteilung der
Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung
und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.
Die jeweiligen Beschlüsse (Feststellung und Entlastung) müssen aber formal
getrennt sein. Der diensthabende Bürgermeister als Leiter der Verwaltung ist
bezüglich der Entlastung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönli-
cher Beteiligung (Art. 49 GO) nämlich nicht stimmberechtigt.
Die örtliche Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses fand am
15., 16. und 17. Juli 2019 im Rathaus, nach Art. 102 Abs. 3 GO, fristgerecht
statt.
Prüfer waren die Gemeinderäte Walter Wegner, Jens Haagen und Christian
Keller.
Die Abschlussbesprechung mit der Kämmerin, Frau Andrea Ullrich und dem
2. Bürgermeister Gerhard Riegler fand am 17. Juli 2019 statt.
Prüfungsumfang:
Es wurden die verschiedensten Bereiche des Verwaltungshaushaltes sowie
des Vermögenshaushaltes stichprobenweise geprüft.
Die Prüfer bedanken sich für die sehr gute und kollegiale Zusammenarbeit
bei Frau Andrea Ullrich und den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, die
alle gewünschten Unterlagen und Informationen jederzeit zur Verfügung
stellten.
Nachstehende Bereiche und Gebiete wurden geprüft:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben des Verwaltungs- und des Ver-
mögenshaushaltes
-
Grundstücksverträge
-
Vor-Ort-Termin Feuerwehr
-
Amtsvogtei
-
Badesee
-
Reitverein
-
EDV-Geräte
-
Bewirtungsbelege
-
Gewerbesteuer
-
Pflege der Grünanlagen
-
Grillplatz
-
Konzessionsabgabe
-
Baumaßnahmen, u. a. Fußboden Kulturhalle
Gemeinderat und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr
Walter Wegner, erläutert die Prüfung der über- und außerplanmäßigen Aus-
gaben. Die Verwaltung wird die notwendige Beschlussfassung künftig vor-
her herbeiführen und dies beachten. Er geht außerdem auf die Grund-
stücksgeschäfte und den Vor-Ort-Termin bei der Feuerwehr ein.
Im Ergebnis ist positiv festzustellen, dass die örtliche Rechnungsprüfung
keine Beanstandungen ergeben hat. Die Anregungen werden von der
Verwaltung zukünftig umgesetzt und beachtet.
b) Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses
Mit Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung und Erledigung der Bean-
standungen durch die Verwaltung ist das Ergebnis der Jahresrechnung
2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung förmlich festzustellen.
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VerwaltungsHH
€
|
VermögensHH
€
|
GesamtHH
€
|
Soll-Einnahmen
|
18.936.612,76
|
20.213.026,33
|
39.149.639,09
|
+ Neue HHEinnahmereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- Abgang alter HHE-Reste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- Abgang alter KEReste
|
370,20
|
0,00
|
370,20
|
Bereinigte Soll-Einnahmen
|
18.936.242,56
|
20.213.026,33
|
39.149.268,89
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
18.936.242,56
|
20.213.026,33
|
39.149.268,89
|
+ Neue HHAusgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- Abgang alter HHA-Reste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- Abgang alter KAReste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Bereinigte Soll-Ausgaben
|
18.936.242,56
|
20.213.026,33
|
39.149.268,89
|
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|
Unterschied (Fehlbetrag)
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0,00
|
0,00
|
0,00
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Der Gemeinderat beschließt, dass das Jahresrechnungsergebnis 2018,
wie vorstehend aufgeführt, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt wird.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
c) Entlastung der Jahresrechnung
Aufgrund des in der Beschlussvorlage dargestellten Sachverhaltes spricht der
Gemeinderat nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2018 die Entlas-
tung für das Rechnungsjahr 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung
aus. Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat
mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in den betreffenden Haushaltsjahren
einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche
Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf evtl. Schadenersatzansprüche ist
damit nicht verbunden.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Jahresrechnung 2018 mit dem
vorgenannten Jahresergebnis und der durchgeführten örtlichen Rech-nungsprüfung entlastet wird.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Der sich im Amt befindliche 2. Bürgermeister Gerhard Riegler nahm gemäß
Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.
Gebäudemanagement;
Altmain-Sporthalle;
Sanierung, Angebotsbekanntgabe
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Altmain-Sporthalle saniert werden soll.
Angebotsfrist für die Gewerke Trockenbauarbeiten, Fliesen- und Estricharbeiten
und Metallbau für die Sanierung der Altmain-Sporthalle war in beschränkter Aus-
schreibung am 12.08.2019. Am 12.08.2019 fand die Submission statt.
Nachfolgend die abgegebenen ungeprüften Angebote (Bruttopreise):
Gewerk Trockenbauarbeiten:
Firma Damian Werner 111.139,63 €
Gewerk Fliesen- und Estricharbeiten:
Firma Schmitt Fußbodentechnik 200.066,23 €
Firma Peter Franz 209.145,48 €
Gewerk Metallbau:
Firma HAGA Metallbau 69.986,28 €
Der Gemeinderat nimmt die Submissionsergebnisse zur Kenntnis. Ein Be-
schluss wird in der öffentlichen Sitzung nicht gefasst.
Verschiedenes
Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafts-
pflege;
Sauerstücksee
Mit Zuwendungsbescheid vom 06.08.2019 erlässt die Regierung von Unterfran-
ken für das oben genannte Vorhaben einen Zuwendungsbescheid in Höhe von
4.557,88 Euro. Die Bewilligung erfolgt für das Jahr 2020. Der Bewilligungszeit-
raum erstreckt sich vom 06.08.2019 bis 01.03.2020. Die Zuwendung wird im
Wege der Anteilsfinanzierung (Fördersatz 70 %) zu den zuwendungsfähigen
Ausgaben in Höhe von 6.511,27 Euro gewährt.
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