22.11.2018
Realsteuern;
Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und
B sowie für die Gewerbesteuer für das Jahr 2019
Wie bereits in den vergangenen Jahren ist es notwendig, die
Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B, Ge-
werbesteuer) für das Haushaltsjahr 2019 festzusetzen.
Nachstehend ist die Entwicklung der Realsteuern genannt.
Seit dem 01.01.2015 wurden der Hebesatz für die Grund-
steuer A und B von 270 v. H. auf 310 v. H. erhöht und er-
reichen damit den Nivellierungshebesatz, der wiederum in
die Berechnung der Steuerkraftzahlen einfließt.
Grundsteuern A und B
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden zum
01.01.2013 um 20 Punkte von 250 v. H. auf 270 v. H. und
zum 01.01.2015 von 270 v. H. auf 310 v. H. angehoben.
Der Landkreisdurchschnitt im Jahr 2017 stellt sich
wie folgt dar:
Grundsteuer A: 331 v. H.
Grundsteuer B: 326 v. H.
Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde zum 01.01.2013
von 350 v. H. auf 380 v. H. angehoben.
Der Landkreisdurchschnitt im Jahr 2017 stellt sich
wie folgt dar:
Gewerbesteuer: 344 v. H.
Gemeinderat Dr. Guido Oster stellt den Antrag auf Verta-
gung dieser Beratung. Er begründet dies damit, dass die
Gemeinde in 2018 viele Projekte beschlossen, aber noch
nicht umgesetzt hat. Er sagt, wir können die Ausgaben für
2019 nicht vorhersehen. Zunächst wäre der Haushaltsplan
mit den geplanten Ausgaben aufzustellen und dann kann
entschieden werden, ob die Hebesätze für die Steuern so
belassen werden oder, ob man ggf. über eine Senkung nach-
denken sollte. Das Jahr 2018 hat für ihn eine elementare
Bedeutung, da auch die Sonderzahlung für die Gewerbe-
steuer in beträchtlicher Höhe eingegangen ist. Gemeinderat
Walter Wenig schließt sich Herrn Dr. Guido Oster an und
sagt, dass der Finanzausschuss eine Empfehlung an den
Gemeinderat geben solle.
Der Gemeinderat beschließt, dass der Tagesordnungs-
punkt vertagt wird.
Abstimmungsergebnis: 11 : 2
Eine Beschlussfassung findet somit nicht statt.
Bestattungswesen;
1. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofs- und
Bestattungssatzung, Wiedervorlage
Im Mai 2018 fanden Verhandlungen mit der Firma Meder be-
züglich einer Vertragsverlängerung um fünf Jahre statt. In
Folge dessen ist die entsprechende Änderung der Gebühren-
satzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung zu beschlie-
ßen. Die letzte Gebührenanpassung der Firma Meder liegt
fünf Jahre zurück.
In seiner Sitzung vom 10.09.2018 beschloss der Gemeinde-
rat, bei bekannten Bestattern eine Preisanfrage zur aktuellen
Marktlage anzufordern. Der Tagesordnungspunkt wurde bis
zur Klärung der Preise von der Sitzung abgesetzt. Die Ver-
waltung schrieb folgende Bestatter an und forderte diese
auf, die aktuellen Preise mitzuteilen: Bestattungen Michal
und Müller aus Schweinfurt, Geyer aus Sennfeld, Gumpert
aus Werneck und Hornung aus Volkach. Zwei der Bestatter
haben nicht geantwortet, zwei Bestatter erklärten, sie wol-
len ihr Geschäftsfeld nicht erweitern und der letzte Bestatter
erklärte, dass er nur bei einer offiziellen Ausschreibung
seine Preise offenlegen werde.
Da keine Vergleichspreise vorgelegt werden können und die
Verwaltung der Meinung ist, dass die Preise der Firma Meder
überaus fair sind, wird dem Gemeinderat erneut vorgeschla-
gen, den Vertrag mit der Firma Meder um weitere fünf Jahre
zu verlängern.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2018 entstand
eine kontroverse Diskussion hinsichtlich der geplanten Erhö-
hung und damit der Verabschiedung der Gebührensatzung.
Gemeinderat Mathias Kupczyk wirft ein, dass er sich Gedan-
ken gemacht und Verständnis für die Preisanpassung hat. Er
hat jedoch beim Vergleich der Preise die Erkenntnis gewon-
nen, dass die reguläre Bestattung nun 320 Euro mehr kos-
tet. 1.020 Euro ist aus seiner Sicht zu hoch und müsste nicht
sein. Er ist der Meinung, dass man nochmals mit der Firma
Meder sprechen solle, ob denn die Erhöhung so gut ist.
Die 1. Bürgermeisterin erklärt, dass die Preise jedoch die
nächsten 5 Jahre nicht erhöht werden. Herr Kupczyk bittet
trotzdem um nochmalige Absprache mit der Firma Meder.
Herr Weinig schließt sich der Meinung von Herrn Kupczyk an
und ist auch der Meinung, dass eine 40 %ige Gebührenerhö-
hung nicht sein muss. Man könnte die Preissteigerung nicht
eins zu eins weitergeben, sondern die Preise für die Bürger
moderater gestalten. Gemeinderat Herr Walter Kaspar er-
klärt, dass er mit den Kosten leben kann. Dieser Meinung ist
auch Herr Markus Henneberger.
Dr. Guido Oster wirft ein, dass man doch das nächste Mal
eine Gebührenänderung anstelle einer Satzungsänderung
beschließen solle.
Der Gemeinderat beschließt die nachfolgende
Satzungsänderung:
1. Änderung der Gebührensatzung
zur Friedhofs- und Bestattungssatzung
Die Gemeinde Grafenrheinfeld erlässt aufgrund des Art. 8
des Kommunalabgabengesetzes folgende
Satzung
§ 1
Die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung
vom 28. November 2017 wird mit Gemeinderatsbeschluss
vom 10. September 2018 wie folgt geändert:
§ 2 Benutzungsgebühren
(1) Die Gebühren für die Grabherstellung betragen inkl.
Sandbehälter mit Schaufeln für
(a) Öffnen und Schließen von Familien-
und Reihengräbern
Normaltief 250 € 390 €
Doppeltief 300 € 450 €
(b) Urnenbestattung (inkl. Öffnen und
Schließen) in einem Erdgrab, in
einer Urnennische oder an der
Urnenwoge 120 € 160 €
(c) Umbettung einer Urne einschließ-
lich Grab und Urnenmauer Öffnen
und schließen 120 € 160 €
(d) Urnenbestattung (inkl. Öffnen
und Schließen) in einem Baum
grab 180 € 220 €
(2) Die Gebühren für 4 Sargträger be-
tragen 110 € 180 €
(3) Die Gebühr für die Grunddekoration
beträgt im:
Fronseefriedhof 100 € 120 €
Kirchenfriedhof 200 € 220 €
Urnendekoration nach bereits
erfolgter Trauerfeier 50 € 70 €
(4) Die Gebühr für die Grabdekoration
(grüne Matten) beträgt 70 € 80 €
und die Aufbahrungsarbeiten 70 € 80 €
(5) Die Gebühr für das abfahren der
überschüssigen Erde beträgt im
Kirchenfriedhof 100 € 100 €
Fronseefriedhof (ohne Sand-
beimischung) 50 € 60 €
Fronseefriedhof (mit Sand-
beimischung) 100 € 140 €
(6) Leitung der Beerdigung bei Fremd-
bestattern oder eigenen Sargträgern 50 € 70 €
(7) Die Gebühr für die Benutzung des
Leichenhauses (inkl. Kühlung und
Desinfektion beträgt pauschal 70 € 150 €
(8) Exhumierung einer Leiche innerhalb
eines Friedhofes ohne Grab öffnen
und schließen pauschal 400 € 500 €
(9) für sonstige Dienstleistungen je
Person und angefangener Stunde 40 € 50 €
§ 3
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 10 : 3
Energiewende;
Kooperation mit der ÜZ Mainfranken
Die ÜZ Mainfranken möchte sich in der Region ein weiteres
Standbein für die Energiewende aufbauen.
Hier soll besonders ein Energieeffizienz- und/oder Ressour-
ceneffizienz-Netzwerk aufgebaut werden, um gemeinsam
voneinander lernen, profitieren und Maßnahmen umsetzen
zu können.
Vor dem offiziellen Beitritt zu einem Energieeffizienz-Netz-
werk wird das Gremium informiert und entsprechende Be-
schlüsse gefasst.
Die 1. Bürgermeisterin erläutert dem Gremium die Vorteile
des Netzwerkes, u. a. Imagesteigerung und ein Netzwerk
auf Augenhöhe. Derzeit ist jedoch kein Projekt in Grafen-
rheinfeld vorgesehen. Die 1. Bürgermeisterin möchte gerne
den Auftrag für eine unverbindliche Interessensbekundung.
Solange kein Projekt umgesetzt wird, fallen keine Kosten an.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Bürgermeisterin er-
mächtigt wird, eine unverbindliche „Interessensbekundung
zur Teilnahme an einem Energieeffizienz- und/oder Ressour-
ceneffizienz-Netzwerk in der Netzwerkphase (Formular 4)“
vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abzu-
geben. Grundlage bildet die Zusammenfassung Projekt
„Kooperation Energiewende – Modellregion Mainfranken“,
Stand 22.08.2018.
Abstimmungsergebnis: 10 : 3
Informationen aus dem Mainbogen;
Bewerbung der Interkommunale Allianz Schwein-
furter Mainbogen als Ökomodellregion
Der Bewerbungseingang wurde von der Bayer. Landesanstalt
für Landwirtschaft bestätigt. Diese Bestätigung ist die
Grundlage für die Bewerbung als Ökomodellregion.
Grundsätzliches Ziel wird sein: Schonung der Ressourcen
Boden, Wasser, Fläche.
Das schriftliche Konzept muss bis 31. Januar 2019 einge-
reicht werden, erst danach wird entschieden, ob aus der
Interkommunalen Allianz Schweinfurter Mainbogen eine
Ökomodellregion werden kann.
Drei Bewerbungen aus Unterfranken wurden eingereicht.
Die 1. Bürgermeisterin Frau Lutz erläutert dem Gremium
den Sachverhalt. Gemeinderat Walter Kaspar sagt, es wäre
schön, wenn man vorher eine Information bekommen
würde, denn in Grafenrheinfeld wurde schon sehr viel ge-
macht in Sachen Innenentwicklung. Das Gremium moniert
außerdem, dass man zu Beginn eines Projektes informiert
werden solle, nicht mittendrin. Die 1. Bürgermeisterin er-
läutert, dass die Gemeinderatsmitglieder alle Protokolle
der MB-Sitzungen erhalten. Die 1. Bürgermeisterin erläu-
tert, dass das Konzept durch Frau Ursula Weidinger ein-
gereicht wird.
Verschiedenes
Termine
a) Sammlung für den Volksbund deutscher Kriegsgrä-
berfürsorge am 1. November nach den Andachten
Die Gemeinderäte werden wieder gebeten, sich für die
Sammlungen an den beiden Friedhöfen zur Verfügung zu
stellen. Anmeldungen werden jetzt angenommen.
Die 1. Bürgermeisterin macht bei den Gemeinderäten
eine Abfrage, wer welchen Dienst am 01.11.2018 über-
nimmt.
b) Sitzungstermine
Geplante Sitzungen im Rahmen der Haushaltsberatungen:
10.12.2018 Finanzausschuss
21.01.2019 Personalausschuss
28.01.2019 Finanzausschuss
Beginn jeweils 19.00 Uhr
Der Jahresabschluss 2018 und der Haushalt 2019 sollen
im Februar beraten werden.
Sitzungsprotokolle im Internet
3. Bürgermeister Dr. Ludwig Weth sagt, dass er von Herrn
Baake gefragt wurde, ob die Sitzungsprotokolle nicht mehr
auf der Homepage veröffentlicht werden. Künftig werden
die Protokolle wieder abgedruckt.
Sitzungstermine in der Tageszeitung
2. Bürgermeister Gerhard Riegler fragt nach, warum die
Sitzungstermine nicht mehr im Schweinfurter Tagblatt
veröffentlicht werden.
Frau Ursula Lux von der Presse antwortet, dass diese
künftig direkt an die Redaktion gesendet werden müssen,
nicht mehr an Frau Schneider.
Finanzausschuss am 10.12.2018
Gemeinderat Walter Weinig und Dr. Guido Oster können
an der geplanten Sitzung des Finanzausschusses vom
10.12.2018 nicht teilnehmen. Die Sitzung findet am
12.12.2018 um 19 Uhr statt.
Kindertagesstätte Fröschloch
Gemeinderat Jens Haagen möchte wissen, ob es Neuig-
keiten hinsichtlich der Kindertagesstätte Fröschloch gibt.
Die 1. Bürgermeisterin sagt, derzeit gibt es nichts neues,
vermutlich wird ein Beweissicherungsverfahren ange-
stoßen.
Sand- und Kiesausbeute
Gemeinderat Walter Weinig fragt nach dem aktuellen
Stand der Sand- und Kiesausbeute. Derzeit gibt es nichts
Neues. Gemeinderat Walter Kaspar möchte, dass die
Gemeinde einen Rechtsanwalt einschaltet. Die Initiative
sollte von der Gemeinde kommen. Gemeinderat Walter
Weinig sagt, dass der entsprechende Rechtsanwalt vom
Gemeinderat beschlossen werden solle. Die Gemeinde soll
beim Bayerischen Gemeindetag vorstellig werden zwecks
einer Empfehlung für eine Kanzlei. 3. Bürgermeister Dr.
Ludwig Weth sagt, dass man sich mit der Stadt Volkach
in Verbindung setzten solle, denn diese hat das gleiche
Problem in Nordheim.
Sanierung der Altmain-Sporthalle
3. Bürgermeister Dr. Ludwig Weth möchte wissen, ob
wir die Zeitplanung der Altmain-Sporthalle einhalten. Er
fragt, ob der Beginn tatsächlich am 02.06.2019 sein wird.
Das Ganze geht ihm zu langsam. Die 1. Bürgermeisterin
erklärt, dass wir im Zeitplan liegen.
Bebauungsplan Gewerbegebiet
Gemeinderat Jens Haagen fragt zwecks des Bebauungs-
plans für das Gewerbegebiet. Er fragt, ob es wieder Än-
derungswünsche gibt. Die Verwaltung sagt, dass die
Auslegung derzeit noch erfolgt.
Außenfassade Amtsvogtei
Gemeinderat Dr. Guido Oster fragt nach dem Sachstand
zur Sanierung der Außenfassade der Alten Amtsvogtei.
Die Verwaltung erwidert, dass sich auf die Ausschreibung
keine Firma gemeldet habe. Die Ausschreibung wird
demnach wiederholt.
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