Steuern, Abgaben, Kasse
Gewerbesteuer
Beschreibung
Besteuert wird der Gewerbebetrieb.
Von der Gewerbesteuer befreit sind Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgen. Frei Berufe wie zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich der Gewerbesteuerbetrag.
Um die Tabelle mit dem festgesetzten Hebesatz des jeweiligen Jahres einzusehen klicken sie auf folgenden Link: Tabelle der Hebesätze
Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. zu zahlen.
Führt eine Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, wird dieser Betrag verzinst. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie endet mit dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.
Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat.
Ansprechpartner/in
Verwaltungsfachangestellte Dagmar SauerVerwaltungsfachangestellte Martina Straßburg
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