Soziales & Versorgung
Gleichstellungsbeauftragte
Beschreibung
Die Verwirklichung der Verfassungsaufgabe der Gleichberechtigung von Frau und Mann
ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe
kann die Kommune Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Eine Pflicht hierzu besteht für
kreisangehörige Gemeinden nicht.
Frau Edith Werner erklärte sich bereit, das Ehrenamt zu übernehmen.
Tel.Nr.: 0 97 23 / 93 22 09
E-Mail: werner-edith@web.de
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