Steuern, Abgaben, Kasse
Hundesteuer
Beschreibung
Wer im Gebiet der Gemeinde einen über vier Monate alten Hund hält, muss den
Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen.
Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Gemeinde durch Bescheid
festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke. Die Abmeldung
erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung.
Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf
Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und
Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde)
gewährt werden.
Für Kampfhunde wird eine erhöhte Hundesteuer erhoben.
Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Kosten
"normale" Hunde |
30,00 € |
jährlich |
Kampfhunde |
500,00 € |
jährlich |
Für Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen können Sie sich in der
Hundesteuersatzung informieren oder direkt in der Verwaltung erfragen.
Ansprechpartner/in
N. N.
Links
Hundesteuersatzung
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