Wohnen & Bauen
Kanalherstellungsbeitrag
Beschreibung
Ein Kanalherstellungsbeitrag wird von Grundstücksbesitzern dann erhoben, wenn
Sie durch die gemeindliche Entwässerungseinrichtung für Ihr Grundstück einen
Vorteil erhalten.
Der Kanalherstellungsbeitrag wird erstmalig mit der Bezugsfertigkeit der
baulichen Anlage auf dem Grundstück erhoben. Es wird aber vorab eine
Vorauszahlung gemäß den Baugrenzen die der Bebauungsplan für das Grundstück
vorsieht erhoben.
Für nähere Auskünfte steht ihnen die Verwaltung gerne zur
Verfügung.
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