Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 06.03.2023


Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.02.2023 teilt die Regierung von Unterfranken mit, dass sich der Fördersatz für den Neubau der Gesamtkindertagestätte auf 30,17 % beläuft.
Die Förderung errechnet sich wie folgt:
Zuweisungsfähige Kosten 6.639,00 Euro pro qm x Förderfähige Flächen 1.996,90 qm
= 13.257.419,00 Euro (Der Kostenrichtwert pro qm wurde erhöht).
Von den zuweisungsfähigen Kosten erhält die Gemeinde Grafenrheinfeld einen Fördersatz von 30,17 %. Dies sind knapp 4,0 Mio. Euro.
Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenschätzung und Grundlage für die Regierung von Unterfranken auf 19.290.300,00 Euro.
Demzufolge beläuft sich der Eigenanteil der Gemeinde Grafenrheinfeld auf 15.290.300,00 Euro (Gesamtkosten minus Förderung). Hiervon muss noch die KFW Förderung in Abzug gebracht werden.
Damit die Regierung von Unterfranken einen Bewilligungsbescheid erlassen kann, muss die Gemeinde Grafenrheinfeld die Maßnahmenvereinbarung unterschreiben und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen.
Der Gesamtzuschuss beläuft sich auf 5,375 Mio. Euro.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Fördersituation und stimmt dem Abschluss der Maßnahmenvereinbarung und der Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zu. Der Erste Bürgermeister oder der Vertreter im Amte wird ermächtigt, die Maßnahmenvereinbarung zu unterzeichnen und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 2
Sachverhalt:
Gemäß der aktuell gültigen Betriebserlaubnis verfügt die Gemeinde Grafenrheinfeld über 40 Plätze für die Schülerbetreuung in der Kita Bühl.
Gemäß der Benutzungsordnung stehen den Schulkindern der 1. bis 4. Klasse aus Grafenrheinfeld diese Plätze zur Verfügung. Die Zusage eines Schülerbetreuungsplatzes erfolgt durch den Träger, nach Anmeldung ab dem kommunizierten Anmeldestart. Der Betreuungsvertrag kommt mit dem, durch die Personensorgeberechtigen unterschriebenen, Vorvertrag zustande.
Erstmals im Kita Jahr 2022/2023 kam die Problematik auf, dass die 40 Plätze nicht ausreichend waren. Im Betreuungsjahr 2022/2023 konnten 4 Betreuungswünsche nicht bedient werden. Bei allen anderen Kindern wurden Lösungen gefunden, teils wurden auch Splittingbuchungen ermöglicht, d.h. Kind 1 nutzt die Schülerbetreuung z. B. montags und dienstags und Kind 2 nutzt die Schülerbetreuung mittwochs, donnerstags und freitags.
Aktuell gibt es in unseren beiden Kitas 51 Sonnenkinder. Dies sind Kinder, die im September 2023 eingeschult werden könnten. Hier sind Rückstellungen und vorzeitige Einschulungen nicht berücksichtigt.
In diesem Jahr besuchen von 34 Erstklässlern insgesamt 19 Kinder die Schülerbetreuung. Dies entspricht einer Quote von knapp 60 %. Dies ist ein Trend, der sich voraussichtlich in den kommenden Jahren fortsetzt. Es werden gemäß dem derzeitigen Stand nur vier Viertklässler die Schülerbetreuung sicher verlassen.
Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Schulkinder besteht noch nicht. Dieser besteht jedoch ab 2026 und wird durch die Gemeinde durch die im Bau befindliche Kindertagesstätte problemlos zu befriedigen sein.
Der Bau der neuen Kita wird erst zur dauerhaften Lösung führen können. Zusätzliche Plätze lassen sich nicht ohne weiteres schaffen. Eigene bauliche Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für die Zeit bis zur Inbetriebnahme der neuen Kita sind nicht realistisch vertretbar.
Es müssten passende Räumlichkeiten vorhanden sein und entsprechend hergerichtet werden. Diese stehen jedoch nicht zur Verfügung. Auch Personal müsste gefunden werden. Eine Betriebserlaubnis müsste dann beantragt werden.
Um die Fördermittel für neu geschaffene Betreuungsplätz nicht „zu verschenken“ muss auch noch erst die Genehmigung des Förderantrags abgewartet werden.
Eine genaue Zahl der gewünschten Betreuungsplätze zeigt sich erst nach erfolgter Bedarfsanmeldung, voraussichtlich Ende April. Die exakte Zahl steht definitiv erst nach Beginn des Schuljahres fest. Ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung besteht erst ab 2026. Die Verwaltung ist jedoch sehr bemüht, die vorhandenen Kapazitäten maximal auszunutzen (z. B. Vergabe von Splitting-Plätzen).
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat daher vor, dass die Vergabe der Plätze, wie gehabt, nach Anmeldeeingang erfolgt. Die Verwaltung schlägt eine rein elektronische Vergabe der Plätze vor. Damit ist gewährleistet, dass nicht ein späterer Post-Zugang zu ungerechten Anmeldebedingungen führt.
Falls Kriterien für die Vergabe der Plätze – unabhängig vom Antragseingang – gewünscht werden, ist fraglich, wie diese definiert werden sollen und v.a. nachgeprüft werden sollten.
Diskussionsverlauf:
Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters und des Gremiums ist keine Beschlussfassung notwendig. Die Verwaltung wird unverzüglich die Abfrage starten. Danach können die weiteren Überlegungen auf Basis klarer Zahlen angegangen werden
Sachverhalt:
Im Schreiben vom 25.01.2023 ermöglicht die ÜZ Mainfranken uns an einer Bündelausschreibung (Strombeschaffung) für das Lieferjahr 2024 teilzunehmen. Durch eine frühzeitige Teilnahme kann eine optimierte Preisgestaltung stattfinden. Der jetzige Stromvertrag läuft noch bis zum 31.12.2023.
Beschluss:
Der Teilnahme an der Bündelausschreibung von der Firma ÜZ Mainfranken, für das Lieferjahr 2024 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 1
Beschluss:
Die Variante „ÜZ Naturstrom“ wird gewählt.
Die Variante ist somit abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 5 : 10