Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 07.11.2022


Sachverhalt:
Nach der gültigen Fassung der Gemeindeordnung stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.
Die jeweiligen Beschlüsse (Feststellung und Entlastung) müssen aber formal getrennt sein. Der diensthabende Bürgermeister als Leiter der Verwaltung ist bezüglich der Entlastung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nämlich nicht stimmberechtigt.
Die örtliche Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses fand am 24. und 25. Oktober 2022 im Rathaus, nach Art. 102 Abs. 3 GO, fristgerecht statt.
Prüfer waren die Gemeinderäte Jens Haagen, Steffen Scholl, Werner Binder und Frau Gemeinderätin Daniela Verne.
Die Abschlussbesprechung mit Herrn Ersten Bürgermeister Christian Keller, dem Kämmerer Egon Pültz und der Geschäftsleitung Andrea Ullrich fand am 25. Oktober 2022 statt.
a) Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
Der Rechnungsprüfungsvorsitzende, Herr Jens Haagen, trägt zusammen mit den weiteren Prüfern den Prüfungsbericht vor. Dieser Bericht wird dem Gemeinderat vollumfänglich zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieser Niederschrift.
Bei der Prüfung wurde ein besonderes Augenmerk auf verschiedene Bereiche des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes - insbesondere auf die Unterabschnitte Jugendtreff, Museum, Amtsvogtei, Feuerwehr, Altmainsporthalle, Bibliothek und Photovoltaikanlagen - gelegt. Die Prüfung erfolgte stichprobenweise.
Die Prüfer bedanken sich für die sehr gute und kollegiale Zusammenarbeit bei allen Beschäftigten. Die gewünschten Unterlagen und Informationen wurden dem Prüfungsausschuss allesamt unverzüglich zur Verfügung gestellt.
b) Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses
Mit Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung und Erledigung der Beanstandungen durch die Verwaltung ist das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung förmlich festzustellen.
c) Entlastung der Jahresrechnung
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist durch den Gemeinderat nach Feststellung der Jahresrechnung 2021 durch Beschluss die Entlastung als förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens auszusprechen. Die Entlastung bewirkt, dass alle angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) genehmigt werden, der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in dem betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf evtl. Schadenersatzansprüche ist damit nicht verbunden.
Der sich im Amt befindliche 2. Bürgermeister Gerhard Riegler nimmt gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Beschluss zu b) – Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 mit dem vorgetragenen Abschlussergebnis nach Artikel 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung
fest.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Beschluss:
Beschluss zu c) – Entlastung der Jahresrechnung:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 31.10.2022 hat das Planungsbüro Brändlein die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB übersandt.
In einem Teilbereich des Gewerbegebiets im nördlichen Bereich mit Mischgebietsnutzung soll eine Teilfläche von Gewerbegebiet in Mischgebiet umgewidmet werden. Die Grundstücksfläche von 2078 m² soll so einer möglichen Wohnbebauung zugeführt werden.
Dieser Beschlussvorlage liegen sämtliche Pläne und Begründungen bei.
Beschluss:
Belange der Gemeinde Grafenrheinfeld werden durch die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Klössberg“ der Gemeinde Schwebheim nicht berührt. Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat hierzu keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die Baustelleneinrichtung/Baustromanschluss für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Insgesamt wurden 8 Firmen angeschrieben, von denen jedoch lediglich zwei ein Angebot abgegeben haben.
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 33.960,69 Euro
Firma 2: 40.496,31 Euro
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die Baustelleneinrichtung/öffentliche Beleuchtung für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Insgesamt wurde eine Firma angeschrieben, da ein weiterer Wettbewerb durch das öffentliche Stromnetz der Gemeinde Grafenrheinfeld nicht anders möglich ist.
Die Angebotssumme lautet wie folgt:
Firma 1: 18.088,00 Euro
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die Abbrucharbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Insgesamt wurden 2 Firmen angeschrieben, von denen beide ein Angebot abgegeben haben.
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 77.789,31 Euro
Firma 2: 117.968,39 Euro
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Bekanntgaben des 2. Bürgermeisters:
Bekanntgabe Sammelergebnis Kriegsgräbervorsorge
Fronseefriedhof: 471,17 €
Kirchenfriedhof: 455,59 €
Insgesamt: 926,76 €
Ein herzliches Dankeschön an alle Spenderinnen und Spender und an die Gemeinderäte welche die Sammlung durchgeführt haben.
Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse
Die folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, weil die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO):
IT; Anschaffung eines Speichersystems
In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.02.2022 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, die Beauftragung für die Beschaffung des Speichersystems und ermächtigt den Ersten Bürgermeister den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Der Gemeinderat wird über die Vergabe baldmöglichst informiert.
Die Verwaltung hat den Speicher nun beschafft. Die Anschaffungskosten haben 21.907,90 Euro betragen (Rechnung vom 23.08.2022). Die Abwicklung der Kosten erfolgte auf HH-Stelle 0601.9350.
Kulturhalle Grafenrheinfeld; Umbau Ton- und Lichttechnik; Angebot von der Fa. PASE; Beratung und Beschlussfassung
In der Gemeinderatssitzung am 25.07.2022 war sich der Gemeinderat einig, dass die Technik in der Kulturhalle so angepasst werden soll, dass nicht zu jeder Veranstaltung die Fa. PASE hinzugebucht werden muss. Die Fa. PASE wurde beauftragt, ein Angebot über die notwendigen Anschaffungen bezüglich der Ton- und Lichttechnik zu erstellen. Dieses Angebot (siehe Anlage 1) liegt nun vor und schließt mit 14.828,88 € brutto ab. Der Gemeinderat nimmt das Angebot der Fa. PASE Licht- und Tontechnik GmbH, Kreuzstr. 41, 97526 Sennfeld, zum Bruttobetrag von 14.828,88 € an und bittet die Verwaltung, alles Weitere zu veranlassen.
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