Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 13.06.2022


Gemeinderat
Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gartenweg/Finkenweg) der Gemeinde Grafenrheinfeld gefasst.
Dieser Beschluss wurde dann ortsüblich bekannt gemacht. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2022 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat billigt den Planentwurf mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen hinsichtlich der Stellungnahmen aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung.
Im Anschluss sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde Grafenrheinfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist, öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, § 3 Abs. 2 BauGB.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den Planentwurf in der Fassung vom 13.06.2022 und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1
Sachverhalt:
Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen (§ 10 Abs. 1 BauGB). Grundsätzlich sind sie gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderates wird der Planer, Herr Metz, den Bebauungsplan Gartenweg vorstellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2020 gefasst.
Nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend der Regelung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Beschluss:
- Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenweg“ mit integrierter Grünordnung in der Fassung vom 13.06.2022 wird einschließlich der dazugehörigen Begründung zum Bebauungsplan gebilligt und dem weiteren Vorhaben zu Grunde gelegt.
- Der gebilligte Entwurf erhält das Fassungsdatum vom 13.06.2022.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung und der sonstigen Träger Öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.10.2020 eine Veränderungssperre für das Gebiet „Gartenweg“ erlassen. Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gartenweg“ wurde eine Veränderungssperre angeordnet.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre wurde für die Grundstücke Fl.Nrn. 119 und 127 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 112, 114, 115, 116, 121, 123, 125/2, 128, 131 und 1505 der Gemarkung Grafenrheinfeld festgelegt.
Die Grenze der Veränderungssperre muss nun gemäß den Festlegungen des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes angepasst werden. Zum Zeitpunkt der Festlegung des Geltungsbereiches der damaligen Veränderungssperre war aus der vorliegenden amtlichen Grundkarte (Kataster) nicht ersichtlich, dass die Scheune über die gesamte Breite des Grundstückes der Flur-Nr. 128 verlief. Dies wurde erst nach Hinweisen des Eigentümers bekannt. Somit ist die Anpassung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre nun notwendig.
Hier der Geltungsbereich der angepassten Veränderungssperre:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre „Gartenweg“ vom 19.10.2020 im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 128 gemäß dem vorliegenden Lageplan in der Fassung vom 13.06.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1