Ordnung & Verkehr
Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
Beschreibung
Wenn Ihr Haus umgebaut, ausgebaut oder nur neu verputzt werden soll und dazu
eine (Teil-)Sperrung des Gehsteiges oder der Straße nötig ist müssen Sie eine
straßenverkehrsrechtliche Anordnung beantragen.
Diese ist auch für Baufirmen nötig, die die Straße umbauen oder Wasser- und
Kanalleitungen legen.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
Bitte vorab erfragen
Kosten
ab 33,00 EUR je nach größe der
Baumaßnahme
Ansprechpartner/in
Verwaltungsfachangestellter Frederik Ebner
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