Ankündigung Geländebegehungen und Kartierungen


Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach
Abschnitt 1: Grafenrheinfeld – Rittershausen
Ankündigung Geländebegehungen und Kartierungen. Voraussichtlich Februar 2025 bis 31. Dezember 2025 Hinweis:
Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 I S. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.
Durchführung auf dem Gebiet der Kommunen Gaukönigshofen, Stadt Ochsenfurt, Markt Sommerhausen, Markt Randersacker, Theilheim, Rottendorf, Prosselsheim, Oberpleichfeld, Bergtheim, Biebelried, Stadt Dettelbach, Markt Werneck, Waigolshausen, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld von Februar bis Dezember 2025
Kurze Beschreibung des Projektes:
Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen ist eine rund 50 km lange Versorgungs- und Transitleitung, die seit 1980 zuverlässig Strom nach Baden-Württemberg transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 20 festgelegt. Die Genehmigung wird durch die Bundesnetzagentur in Bonn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Die Netzverstärkung zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen wird an der bestehenden Trasse durch das Auflegen eines dritten Stromkreises erfolgen. Hierzu muss an jedem Mast halbseitig eine dritte Traverse angebaut werden.
Hintergrund der Ankündigung
Für die Umsetzungsplanung zur 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach sind weitere verschiedene Arbeiten und Untersuchungen im Gelände erforderlich, u. a. für die bodenkundliche und Ökologische Baubegleitung, artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wie Besatzkontrollen, Baumhöhlen- und Horstbaumkontrollen, Markierung von Höhlenbäumen mit nicht dauerhafter forstüblicher Markierungsfarbe (als Buchstabe „H“). Hinzu kommen Kartierungen (d. h. die Erfassung u. a. von Vögel, Amphibien, Reptilien, Haselmäusen und Feldhamstern). Als Basis dienen unsere Kartierungen aus den Jahren 2021 und 2023 sowie die der umweltfachlichen und technischen Planung.
Beauftragte Firmen:
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die TNL Energie GmbH, Raiffeisenstr. 7, 35410 Hungen und Maier Landplan, Bürgermeister-Fröber-Weg 4, 97892 Kreuzwertheim. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen
Für die Arbeiten ist es i.d.R. erforderlich, private land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke zu betreten sowie öffentliche Wald- und landwirtschaftliche Wege mit PKW zu befahren. Die Kartierungen selbst werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 10 Minuten bis zu einer Stunde. Dabei werden an den Grundstücken und Wegen keine Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich der Ist-Zustand von Flora und Fauna durch Fotos und Beschreibung dokumentiert. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Wann die Arbeiten genau auf welchem Flurstück erfolgen, hängt auch von den Witterungsbedingungen ab. Online stehen die Flurstücklisten zur Einsichtnahme bereit und sind auch mit Blick auf die Flurbereinigung in Hohestadt aktualisiert worden:
https://www.tennet.eu/de/ projekte/netzverstaerkung-grafenrheinfeld-kupferzell unter dem Punkt „Download“.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie unter https://www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-grafenrheinfeld-kupferzell einsehen.
Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:
Markus Lieberknecht
0921-50740-4098
markus.lieberknecht@tennet.eu
www.tennet.eu