Bauantragsannahme
Die Bauantragsannahme überprüft den eingereichten Bauantrag auf Vollständigkeit.
Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben. Gleichzeitig ergeht Mitteilung über die noch fehlenden Unterlagen. Der Antragsteller erhält die Möglichkeit, diese innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Wird hiervon kein Gebrauch gemacht, so tritt nach Ablauf der Frist die Rücknahmefiktion i. S. des Art. 65 Abs. 2 Satz 2 BayBO ein.
Hilfestellung und Beratung hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen zum Bauantrag und allgemeiner baurechtlicher Fragen erfahren Sie ebenfalls bei der Bauantragsannahme. Es empfiehlt sich jedoch bereits im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wann handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben
Grundsätzlich können Gebäude bis zu einem Brutto-Rauminhalt von maximal 75 m³ ohne Verfahren nach der Bayerischen Bauordnung errichtet werden (außer das zu bebauende Grundstück liegt in einem Bebauungsplangebiet oder im sogenannten „Außenbereich“).
Bebauungsplanfestsetzungen
Befindet sich das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so ist hier in der Regel durch Baugrenzen festgelegt in welchen Bereichen Gebäude errichtet werden dürfen; außerhalb dieser Grenzen dürfen ohne Befreiung keine Gebäude gebaut werden. Außerdem kann der Bebauungsplan evtl. Regelungen zur Dachform, Dachneigung, Dachfarbe oder Firstrichtung usw. enthalten, für eine Abweichung hiervon ist ebenfalls eine Befreiung erforderlich.
Dieser sogenannte „Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans“ ist mit nachfolgend aufgeführten Unterlagen, jeweils 3-fach, beim Bauamt einzureichen: Antragsformular für verfahrensfreie Bauten (s. Download am Ende dieser Seite)
- aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 (erhältlich beim Staatlichen Vermessungsamt oder Gemeinde) mit eingezeichnetem Vorhaben
- Skizze (Ansichten, Grundriss, Schnitt) mit Bemaßung (maßstabgetreu)
- sonstige Angaben z. B. Material, Art, Farbe der Dacheindeckung
Ob eine entsprechende Befreiung erteilt werden kann, wird dann im Rahmen des Verfahrens geprüft.
Ihr Ansprechpartner in der Verwaltung
Herr Michael Lommel
Abteilung Bürgerservice und Bauen