Realsteuern
Grundsteuer A Hebesatz 310 % ab 2015
Grundsteuer B Hebesatz 310 % ab 2015
Gewerbesteuer Hebesatz 380 % ab 2013
Hundesteuer
erster Hund 30,00 € / Jahr
für jeden weiteren Hund 50,00 € / Jahr
Kampfhunde 500,00 € / Jahr
Rettungs-/Blindenhunde 0,00 € / Jahr
Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, gelten als erster Hund
Kanalbenutzungsgebühren
Abwasser je 4,00 € / cbm ab 2016
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Die Wohnfläche ermittelt sich nach der Wohnflächenverordnung. Für Nutzflächen von Garagen, die in Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen, wird ein Freibetrag von 50 m² gewährt. Für Nebengebäude (z. B. Gartenhäuschen) gibt es einen Freibetrag von 30 m². Zur Nutzfläche gehören beispielsweise die Fläche von Büroräumen, Besprechungsräumen, Werkhallen oder Lagerhallen.
Die Nutzfläche umfasst nicht die Konstruktions-Grundflächen (z. B. Wände, Pfeiler etc.) oder die technischen Funktionsflächen (z. B. Lagerflächen für Brennstoffe).
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer müssen vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Nach Eingang der Grundsteuererklärung stellt das Finanzamt die Äquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag jeweils per Bescheid fest.