Bankverbindungen

Flessabank

BIC: FLESDEMMXXX
IBAN: DE26 7933 0111 0001 8503 00

Sparkasse Schweinfurt-Haßberge

BIC: BYLADEM1KSW
IBAN: DE62 7935 0101 0000 2410 00

VR-Bank Main-Rhön eG

BIC: GENODEF1MLV
IBAN: DE50 7906 9165 0005 8015 59

Realsteuern

Grundsteuer A                 Hebesatz 310 %               ab 2015
Grundsteuer B                  Hebesatz 310 %              ab 2015
Gewerbesteuer                Hebesatz 380 %               ab 2013

Hundesteuer

erster Hund                                        30,00 € / Jahr
für jeden weiteren Hund                  50,00 € / Jahr
Kampfhunde                                      500,00 € / Jahr
Rettungs-/Blindenhunde                  0,00 € / Jahr

Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, gelten als erster Hund

Kanalbenutzungsgebühren

Abwasser                                             je 4,45 € / cbm        ab 2023

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Die Wohnfläche ermittelt sich nach der Wohnflächenverordnung. Für Nutzflächen von Garagen, die in Zusammenhang mit einer Wohnnutzung stehen, wird ein Freibetrag von 50 m² gewährt. Für Nebengebäude (z. B. Gartenhäuschen) gibt es einen Freibetrag von 30 m². Zur Nutzfläche gehören beispielsweise die Fläche von Büroräumen, Besprechungsräumen, Werkhallen oder Lagerhallen.
Die Nutzfläche umfasst nicht die Konstruktions-Grundflächen (z. B. Wände, Pfeiler etc.) oder die technischen Funktionsflächen (z. B. Lagerflächen für Brennstoffe).

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Alle Eigentümerinnen und Eigentümer müssen vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Nach Eingang der Grundsteuererklärung stellt das Finanzamt die Äquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag jeweils per Bescheid fest.

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