Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2024


Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. September 2023 aufgrund des KiTa Gesamtneubaus über die Verkehrssicherung im Bereich Maingasse/Fährdammstraße beraten und letztlich gegen die Einrichtung einer Drückampel entschieden. Somit wurde der im Bauausschuss beratene verkehrsberuhigte Bereich umgesetzt.
Im Rahmen des Vollzugs fand nun am 06. Dezember 2023 der vor dem Erlass einer Daueranordnung übliche Ortstermin mit der Polizei statt. Bei diesem sprach sich die Polizei deutlich gegen die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs aus. Zusammengefasst aufgrund von folgenden Gründen:
- Rechtliche Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches sind nicht gegeben:
- Frequentierung durch sehr geringem Verkehr (100 Kfz/Std.)
- Überwiegende Aufenthaltsfunktion
- Durch besondere Gestaltung muss der Eindruck vermittelt werden, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau (Keine eindeutige Trennung von Gehweg und Fahrbahn) für die ganze Straßenbreite erforderlich.
- Durch die dort bestehende Zone 30 mit Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ ist bereits eine ausreichende Verkehrsberuhigung gegeben.
- Abgesehen von den vorstehend genannten Punkten würde den Verkehrsteilnehmern eine falsche Sicherheit suggeriert.
Den genauen Wortlaut der Polizei können Sie der beigefügten Empfehlung entnehmen.
Auf Nachfrage teilte die Polizei außerdem mit, dass auch ein möglicher Vorfall (z. B. angefahrenes Kind) an der Beurteilung der Situation durch die Polizei nichts verändern würde. Angesprochen auf die ebenfalls in der Sitzung vom 18. September 2023 diskutierten Drückampel wäre diese aus Sicht der Polizei noch übertriebener als der angedachte verkehrsberuhigte Bereich und ebenfalls nicht notwendig und zielführend. Vielmehr läge die Hauptverantwortlichkeit der verkehrsrechtlichen Erziehung der Kinder bei den Eltern. Diese müssen ihre Kinder entsprechend sorgsam sensibilisieren was die eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr, in diesem Fall beim Schulweg, betrifft.
Da der Vollzug der StVO durch die Gemeinde nicht dem eigenen, sondern dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen ist, kann der Gemeinderat, wie auch die Polizei keine Beschlüsse über Verkehrseinrichtungen nach der StVO fassen, sondern lediglich Empfehlungen aussprechen.
Die Verwaltung folgt der polizeilichen Empfehlung als zuständige Fachdienststelle. Somit wird die Verwaltung den temporär eingerichteten verkehrsberuhigten Bereich in der Maingasse/Fährdammstraße wieder entfernen und gemäß der polizeilichen Empfehlung zur ursprünglichen Verkehrsregelung mit Zone 30 zurückkehren.
Rechtliche Würdigung:
Voraussetzungen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches:
- § 45 Abs. 1b Nr. 3 i. V. m. Anlage 3 StVO und den VwV-StVO zu Zeichen 325.1 und 325.2
Sachverhalt:
In der Nikolaus-Fey-Straße wurde im Herbst ein Wohnwagen abgestellt/geparkt. Grundsätzlich ist das Abstellen/Parken von Anhängern ohne Zugfahrzeug auf öffentlichem Grund für maximal zwei Wochen legitim, jedoch verdeckte der geparkte Wohnwagen die Beschilderung des Gehweges und erschwerte die Straßenreinigung durch den Bauhof enorm (siehe Bild unten).
Gerade im Hinblick auf den noch wichtigeren Winterdienst sollte das Parken in diesem Bereich daher aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich unterbunden werden. Denn hat man bei Wohnwägen mit der 2-Wochen-Regelung noch eine gewisse Handhabe würde diese beispielsweise bei Wohnmobilen (rechtlich als PKW gewertet) nicht greifen. Daher schlägt die Verwaltung vor ein absolutes Halteverbot in diesem Bereich anzuordnen.
Vorteile:
- Winterdienst ohne Einschränkung möglich
- Regelmäßige Kontrollen der Zwei-Wochen-Regelung bei geparkten Anhängern entfällt
- Gleichbehandlung (abgestellte Anhänger „Am Sand“ werden aktuell auch geprüft und Halter bei Bedarf aufgefordert die Anhänger zu entfernen)
- Nachahmer-Effekt wird vorgebeugt
Bei einer gemeinsamen Ortseinsicht hat die Polizei dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt und die Empfehlung ausgesprochen das Halteverbot mit dem Zusatzzeichen „auf dem gesamten Platz“ zu ergänzen.
Rechtliche Würdigung:
Aktuell Parken in diesem Bereich grundsätzlich erlaubt. Durch die Anordnung des Verkehrszeichens 283 (absolutes Halteverbot) mit Zusatzzeichen würde das Parken grundsätzlich verboten werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anordnung des Verkehrszeichens 283 (absolutes Halteverbot) mit Zusatzzeichen „auf dem gesamten Platz“ im Bereich der Nikolaus-Fey-Straße.
Abstimmungsergebnis: 13 : 1
Sachverhalt:
Die bestehende Friedhofs- und Bestattungssatzung aus dem Jahr 2018 bedarf der Änderung. Ursächlich hierfür ist zum einen die Kündigung des Exklusivvertrages für die hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde durch die Firma Meder Bestattungen und zum anderen der Wunsch der Verwaltung die Anzahl der Gräber bei den Baumbestattungen zu erhöhen.
Die Firma Meder hat Ihren Exklusivvertrag für die Durchführung der hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde Grafenrheinfeld zum 31.12.2023 gekündigt. Der Gemeinderat war nach Erläuterung durch Herrn Meder in der Sitzung vom 27.11.2023 dem „vertragsfreien“ Raum offen gegenübergestanden. Um diese Vertragsfreiheit zu ermöglichen müssen die §§ 11 Abs. 1 und 19 Abs. 2 der Friedhofssatzung (FS) entsprechend geändert werden.
Im Zuge dessen hat sich der Gemeinderat in der gleichen Sitzung außerdem dafür ausgesprochen, den Benutzungszwang in Bezug auf die zu nutzende Dekoration bei Trauerfeiern und Urnenbestattungen zu lockern bzw. aufzuheben. Hierfür müssen die Ziffern 4-6 des § 4 Abs. 2 FS gestrichen werden.
Es ist eine stetig wachsende Nachfrage bei den Baumbestattungen zu verzeichnen. Aktuell sieht die Satzung pro Baum eine Grabreihe mit insgesamt acht Gräbern (á zwei Urnenbestattungen) vor. Die acht Gräber an der hierfür vorgesehenen Eiche sind bereits belegt und auch eines der Gräber an der ebenfalls hierfür vorgesehenen Kirsche ist bereits belegt. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden sind im südwestlichen Bereich des Friedhofes in dem auch die beiden bestehenden Baumgräber liegen drei weitere Bäume (Trauerweiden) sowie im nordwestlichen Bereich ein weiterer Baum (Trauerweide) für künftige Baumbestattungen gepflanzt worden. Damit diese bis zur tatsächlichen Nutzung als Baumgräber genügend Zeit zum Wachsen haben schlägt die Verwaltung vor die Satzung bezüglich der Baumbestattungen dahingehend zu ändern, dass diese pro Baum künftig zwei Grabreihen mit jeweils acht Gräbern (á zwei Urnenbestattungen) vorsieht. Somit könnte man die Anzahl der Gräber verdoppeln und wäre in Bezug auf die Baumbestattungen gut für die Zukunft aufgestellt. Hierfür muss § 25 Abs. 4 FS geändert werden.
Im Zuge der Änderungen hat die Verwaltung darüber hinaus noch einige Anpassungen in Bezug auf die Gestaltung bzw. der Formatierung der Friedhofssatzung vorgenommen.
Die Änderungen können anhand der beigefügten Dokumente nachvollzogen/eingesehen werden.
Die Verwaltung bittet um Beratung und Beschlussfassung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vertragsfreiheit bezüglich der hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde zu ermöglichen und stimmt der Änderung der §§ 11 Abs. 1 und 19 Abs. 2 FS zu.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Benutzungszwang im Hinblick auf die Dekoration bei Trauerfeiern und Urnenbestattungen aufzuheben und stimmt der Streichung der Ziffern 4-6 des § 4 Abs. 2 FS zu.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Baumgräber pro Baum auf zwei Grabreihen mit jeweils acht Gräbern (á zwei Urnenbestattungen) und stimmt der Änderung des § 25 Abs. 4 FS zu.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der gestalterischen Anpassung der Friedhofssatzung und der damit einhergehenden marginalen Anpassungen, wie in den beigefügten Dokumenten ersichtlich, zu.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Sachverhalt:
Nach der gültigen Fassung der Gemeindeordnung stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.
Die jeweiligen Beschlüsse (Feststellung und Entlastung) müssen aber formal getrennt sein. Der diensthabende Bürgermeister als Leiter der Verwaltung ist bezüglich der Entlastung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nämlich nicht stimmberechtigt.
Die örtliche Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses fand am 25. und 26. Oktober 2023 im Rathaus, nach Art. 102 Abs. 3 GO, fristgerecht statt.
Prüfer waren die Gemeinderäte Jens Haagen, Steffen Scholl, Werner Binder und Frau Gemeinderätin Daniela Verne.
Die Abschlussbesprechung mit Herrn Ersten Bürgermeister Christian Keller und dem Kämmerer Stephan Renninger fand am 26. Oktober 2023 statt.
a) Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
Der Rechnungsprüfungsvorsitzende, Herr Jens Haagen, trägt zusammen mit den weiteren Prüfern den Prüfungsbericht vor. Dieser Bericht wird dem Gemeinderat vollumfänglich zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieser Niederschrift.
Bei der Prüfung wurde ein besonderes Augenmerk auf verschiedene Bereiche des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes - insbesondere auf die Unterabschnitte Kirchweih, Bibliothek, Feuerwehr, Kindergartenneubau, Wertstoffhof, Grillplatz, Gewerbesteuer, Straßen, Forstwirtschaft, Museum, , Badesee, Altmainsporthalle, Kantine, Bauhof, Grundschule und Photovoltaikanlagen - gelegt. Die Prüfung erfolgte stichprobenweise.
Die Prüfer bedanken sich für die sehr gute und kollegiale Zusammenarbeit bei allen Beschäftigten. Die gewünschten Unterlagen und Informationen wurden dem Prüfungsausschuss allesamt unverzüglich zur Verfügung gestellt.
b) Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses
Mit Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung und Erledigung der Beanstandungen durch die Verwaltung ist das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung förmlich festzustellen.
c) Entlastung der Jahresrechnung
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist durch den Gemeinderat nach Feststellung der Jahresrechnung 2022 durch Beschluss die Entlastung als förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens auszusprechen. Die Entlastung bewirkt, dass alle angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) genehmigt werden, der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in dem betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf evtl. Schadenersatzansprüche ist damit nicht verbunden.
Der sich im Amt befindliche Erste Bürgermeister Christian Keller nimmt gemäß Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Beschluss zu b) – Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 mit dem vorgetragenen Abschlussergebnis nach Artikel 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung fest.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Beschluss:
Beschluss zu c) – Entlastung der Jahresrechnung:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Sachverhalt:
Das beauftragte Ingenieurbüro Bopp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Elektroarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 18.12.2023
140 Aufrufe, 27 Downloads, 8 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Es haben nicht alle Unternehmen Instandhaltungskosten angeboten! Nachfolgend die Rangliste ohne Wartungs- und Instandhaltungskosten:
Firma 1: 1.592.691,48 Euro
Firma 2: 1.359.490,91 Euro 1
Firma 3: 1.320.296,08 Euro
Firma 4: 1.266.385,46 Euro
Firma 5: 1.148.994,94 Euro
Firma 6: 1.130.483,11 Euro 1
Firma 7: 1.112.693,01 Euro 1
Firma 8: 1.098.693,01 Euro 1
1 Wartungs- und Instandhaltungskosten vorgelegt.
Unter Berücksichtigung der Wartungs- und Instandhaltungskosten während der Gewährleistung von 4 Jahren ergibt sich folgende Rangverschiebung.
Firma 6 1.159.267,98 EUR
Firma 8 1.127.098,50 EUR
Firma 7 1.124.595,12 EUR
Betrachtet man weitere 10 Jahre nach der Gewährleistung ergeben sich folgende Unterschiede:
Firma 6 1.231.230,13 EUR
Firma 8 1.198.112,23 EUR
Firma 7 1.155.892,12 EUR
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Ingenieurbüro Bopp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Blitzschutzarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 18.12.2023
68 Aufrufe, 15 Downloads, 7 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 63.274,54 Euro
Firma 2: 53.788,11 Euro
Firma 3: 52.497,93 Euro
Firma 4: 49.195,20 Euro
Firma 5: 48.195,20 Euro
Firma 6: 47.381,96 Euro
Firma 7: 34.480,25 Euro
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Dachdeckerarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Datum Absendung der Vergabebekanntmachung: 20.10.2023
Ablauf der Angebotsfrist: 22.11.2023, 10:00 Uhr
183 Aufrufe, 32 Downloads, 1 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 1.331.633,61 Euro brutto
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Der Neubau der Kindertagesstätte schreitet weiter voran. Die Rohbauarbeiten sollen bis auf kleine Restarbeiten zum 26.02.2024 abgeschlossen sein. Im Anschluss richten die Zimmerer das Dach auf, sodass im März das Richtfest stattfinden kann. Einen Sachstandsbericht trägt Prof. Hauck vom Ingenieurbüro hjp vor.
Diskussionsverlauf:
Herr Professor Hauck stellt den Sachstand des Kindergartenneubaus mit PPP vor.
Der Bau liegt genau im Bauzeitenplan. Die Wettereinflüsse (Frost, Schnee und Starkregen) haben bisher nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit geführt. Die Entwässerung in den Altmain ist bereits erstellt. Innen leert sich langsam das EG. Sprieße und Schalungen werden zurückgebaut. Man sieht jetzt schon, dass der Raum hell und Lichtdurchflutet ist. Im OG steht bereits ein Großteil der Außenwände. Teilweise sind auch bereits Deckenfelder geschalt. Bestehende Schalungen werden abgehängt und beheizt, so dass der Bauzeitenplant auf jeden Fall gehalten werden kann. Fa. Riedel legt hier sehr hohen Wert darauf.
Der Rohbau wird vermutlich nicht im Budget überschritten. Faktisch sind noch keine Nachträge vorliegend. Alle eingereichten Nachträge konnten abgewiesen werden.