Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 18.03.2024


Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll vom 26.02.2024.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Sachverhalt:
Ein Teil der Ortsbeleuchtungen wurde bereits erfolgreich durch die ÜZ Mainfranken auf LED umgestellt. Um in der Zukunft weiterhin Strom einzusparen, sind noch 393 Leuchten auf die LED-Technologie umzustellen. Weitere Details erklärt Herr Schmitt von der ÜZ Mainfranken.
Finanzielle Auswirkungen:
Investitionskosten in Höhe von ca. 200.000 EUR. Die Ausgaben sind im Haushalt für das Jahr 2024 vorgesehen.
Der Tagesordnungspunkte wurde wegen Krankheit des Sachvortragenden verschoben.
Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen, Art. 102 Abs. 2 GO. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde ordnungsgemäß und fristgerecht erstellt.
Der dieser Beschlussvorlage beiliegende Rechenschaftsbericht erläutert die Haushaltwirtschaft der Gemeinde Grafenrheinfeld im Jahre 2023 und ist demnach Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Der Gesamthaushalt stellt sich wie folgt dar:
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2023 mit den vorgestellten Ergebnissen und dem Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird beauftragt, mit der Kämmerei einen Termin für die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis: 13 : 1
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seinen Sitzungen vom 29.01.2024 und 04.03.2024 eingehend den Haushalt 2024 beraten. Durch den Kämmerer wurden die vom Ausschuss festgelegten Ansätze und Projekte eingearbeitet sowie einige Ansätze aktualisiert und angepasst.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat für heute mit 6:1 Stimmen die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2024 in der vorliegenden Form.
Der beigefügte Vorbericht zum Haushalt 2024 in dem die Entwicklung der Rücklagen, der Schulden und die Entwicklung der Investitionen dargestellt sind, stellt einen Bestandteil dieser Beschlussvorlage dar.
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafenrheinfeld
Landkreis Schweinfurt
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
13.194.800,00 EUR
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
10.180.300,00 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 310 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 310 v. H. - Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Grafenrheinfeld, …….
Christian Keller
Erster Bürgermeister
Stellenplan:
Wie dem Haupt- und Finanzausschuss bekannt ist, sind im Stellenplan auch die Stellen der Personen beinhaltet, die sich derzeit in Elternzeit/Mutterschutz/Altersteilzeit etc. befinden. Auch evtl. notwendige „Vorsorgestellen“ sind beinhaltet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass der Haushaltsplan 2024 mit seinen Bestandteilen und Anlagen sowie der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 gemäß Art. 63 ff. GO rückwirkend zum 01.01.2024 erlassen wird.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Beschluss:
Weiter beschließt der Gemeinderat, dass die Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre ab 2024 bis 2027, wie geplant, bewilligt und genehmigt werden.
Abstimmungsergebnis: 11 : 3
Beschluss:
Außerdem wird der Stellenplan in seiner vorgesehenen Form gemäß der Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss so genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 3
Sachverhalt:
Das beauftragte Architekturbüro hjp hat im Namen der Gemeinde Grafenrheinfeld die notwendigen Stahlbauarbeiten für den Neubau der Gesamtkindertagesstätte ausgeschrieben.
Es handelt sich um eine EU-weite / offene Vergabe, da der Auftragswert der Gesamtmaßnahme oberhalb des EU-Schwellenwertes liegt.
Ablauf der Angebotsfrist: 26.02.2024
222 Aufrufe, 52 Downloads, 9 Angebote
Die Angebotssummen lauten wie folgt:
Firma 1: 599.844,49 Euro brutto
Firma 2: 500.466,40 Euro brutto
Firma 3: 435.243,87 Euro brutto
Firma 4: 424.786,54 Euro brutto
Firma 5: 385.095,90 Euro brutto
Firma 6: 383.950,06 Euro brutto
Firma 7: 370.055,79 Euro brutto
Firma 8: 326.816,39 Euro brutto
Firma 9: 244.527,17 Euro brutto
Das Angebot der Firma 9 wurde von der Wertung ausgeschlossen, weil ein unangemessen niedriger Angebotspreis zugrunde liegt (VOB/A §16d). Weiterhin konnte die Angebotsaufklärung nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden;
- VOB/A §10 Abs. 4: Angebots-/Preisbindung gem. Bindefrist
- gem VOB/A §15EU Abs. 3: Verhandlungen/Änderungen der Angebote/Preise unstatthaft sind.
Sachverhalt:
Die Ausführung des Dachaufbaues der Kindertagesstätte wurde geändert. Deshalb liegt von der Fa. Handschuh ein Nachtragsangebot vom 23.02.2024 vor. Die ursprüngliche Auftragssumme beläuft sich auf 1.331.633,61 EUR. Durch die Änderungen hat sich die geprüfte Auftragssumme um 256.065,21 EUR auf 1.075.568,40 EUR reduziert. Der Auftrag ist durch den Gemeinderat zu erteilen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt das vorliegende Nachtragsangebot vom 23.02.2024 zu einer geprüften Gesamtsumme in Höhe von 1.075.568,40 EUR brutto. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren und notwendigen Schritte zu vollziehen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.02.204 übersendet das Planungsbüro der Gemeinde Schwebheim, Ingenieurbüro Brändlein, die Unterlagen für die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung für die Gemeinde Schwebheim gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es handelt sich um die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwebheim und um die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim III“.
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schwebheim war der Antrag über die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 11,09 ha auf den Fl.Nr.: 1123/2, 1131/1, 1132/2, 1158/10, 1159/1, 1128/1, 1133/2 und 1132/1, Gemarkung Schwebheim.
Durch die Regelungen des Energieeinspeisungsgesetzes (EEG) müssen sich Flächen für Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 BauGB befinden.
Das Gebiet der geplanten Sondergebietsfläche für Sonnenenergie befindet sich auf der Gemarkung Schwebheim. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 11,09 ha und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Die Ausweisung der Sonderbaufläche für Sonnenenergie dient dem Ziel der Förderung und des Ausbaus der regenerativen Energiegewinnung. Die Gemeinde Schwebheim möchte einen aktiven Beitrag zur angestrebten Energiewende leisten und hat daher Flächen gesucht, die eine Vorbelastung aufweisen und eine Eignung für die Photovoltaiknutzung besitzen.
Im betroffenen Bereich sind vor allem auch landwirtschaftliche und naturschutzrechtliche Ziele zu beachten. Deshalb wurden im Bebauungsplanverfahren schon konkrete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen festgesetzt.
Als betroffener Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Grafenrheinfeld über das Planverfahren informiert und um Stellungnahme gebeten.
Dieser Beschlussvorlage liegen sämtliche Planunterlagen bei.
Das betreffende Gebiet befindet sich in diesem Gebiet:
Beschluss:
Belange der Gemeinde Grafenrheinfeld werden durch die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwebheim und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim III“ nicht berührt.
Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat hierzu keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Sachverhalt:
Mit Email vom 28.02.2024 übersendet das Planungsbüro der Gemeinde Röthlein, FMP design engineering GmbH, Architekten + Ingenieure, die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung für die Gemeinde Röthlein gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Röthlein hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 die 10. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB , sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bauleitplanerische Grundlage geschaffen werden, Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet errichten zu können.
Die 10. ÄÄnderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sieht die Umwidmung von bisher landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Ortslage zur Sonderbaufläche nach ¤ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO bzw. zum Sonstigen Sondergebiet Photovoltaik nach ¤ 11 Abs. 2 BauNVO vor.
Gleichzeitig soll eine Fläche, die bisher als Sonderbaufläche für Photovoltaik dargestellt war, jedoch nicht entsprechend umgesetzt werden konnte, wieder als landwirtschaftliche
Nutzung dargestellt werden.
Die geplante Sondergebietsnutzung fügt sich in die örtliche Topographie ein und wird durch den östlich und westlich angrenzenden Wald und in Verbindung mit den vorgesehenen planinternen Ausgleichsflächen in den Landschaftsraum eingebunden.
Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung für folgende Grundstücke zu „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ geändert werden:
- Fläche A1 im Lageplan: Flur-Nrn. 845, 846, 847, 848, 849, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 879 der Gemarkung Heidenfeld (Flächen an der B 286)
- Fläche A2 im Lageplan: Flur-Nrn. 930 und 931 der Gemarkung Heidenfeld (Flächen am Sulzweg)
- Fläche A3 im Lageplan: Flur-Nr. 764 der Gemarkung Heidenfeld (Fläche an der Streuobstwiese/Bienenhaus)
- Fläche A4 im Lageplan: Flur-Nrn. 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811 und 812 der Gemarkung Hirschfeld (Flächen östlich von Hirschfeld)
- Fläche A5 im Lageplan: Flur-Nrn. 898, 899, 900, 902 (Teilfläche), 936, 937, 937/1, 938, 939, 942 (Teilfläche), 950 (Teilfläche) der Gemarkung Hirschfeld (Flächen südlich von Hirschfeld)
- Fläche B1 im Lageplan: Der Gemeinderat Röthlein beschließt weiter, die südlich der Firmen BAM und Beuerlein gelegenen Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als „Sonderbauflächen – Solar-energie, Nutzung erneuerbarer Energien“ dargestellt sind, mit der Änderung wieder zu landwirtschaftlichen Nutzflächen umzuwandeln. Es sind dies die Grundstücke Flur-Nrn. 780, 781, 782, 783, 783/1 und 784 der Gemarkung Heidenfeld.
Als betroffener Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Grafenrheinfeld über das Planverfahren informiert und um Stellungnahme gebeten.
Dieser Beschlussvorlage liegen sämtliche Planunterlagen bei.
Das betreffende Gebiet befindet sich in diesem Gebiet:
Beschluss:
Belange der Gemeinde Grafenrheinfeld werden durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein nicht berührt.
Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat hierzu keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0