Pressebericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 13.02.2023


Gemeinderat
Sachverhalt:
Prof. Hauck vom Architekturbüro hjp wird dem Gemeinderat zum Neubau der Kita einen Sachstandsbericht geben.
Diskussionsverlauf:
Der 3. Bürgermeister begrüßt Herrn Prof. Hauck vom Planungsbüro hjp. Prof. Hauck stellt den Sachstand des Projektes anhand einer Powerpoint Präsentation vor, die zum Bestandteil dieser Niederschrift erklärt wird.
Derzeit werden die Abstimmungen mit den Tragwerksplanern vorgenommen. Hier läuft die Abstimmung mit dem Büro Federlein.
Momentan wird das LV für den Rohbau erstellt. Bei den bisher erfolgten Vergaben liegen die Gewerke unterhalb den Kosten der Kostenschätzung. Unter den Gewerken wird es sicherlich Kostenverschiebungen geben.
Prof. Hauck geht weiterhin auf die notwendigen Ausschreibungsformalitäten ein. Gerade bei kleineren Gewerken wird versucht, Firmen aus der Region zu finden.
Prof. Hauck geht auf den aktuellen Bauzeitenplan ein. Der dringend benötigte vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde noch nicht freigegeben. Ohne diesen darf die Ausschreibung nicht erfolgen. Prof. Hauck erläutert dem Gremium die weiteren notwendigen Vergabeschritte, basierend auf der Sitzung des Gemeinderates vom 06.03.2023.
Ziel wäre es, in 2023 den Rohbau fertigzustellen. Sehr wichtig ist es, sich hinsichtlich der Vergabefristen strikt an die Richtlinien zu handeln.
Im Folgenden geht Prof. Hauck auf die zu erwartende Förderung ein. Er zeigt dem Gremium die entsprechende Berechnung. Derzeit kann mit ca. 4,5 Mio. Euro Förderung gerechnet werden.
Prof. Hauck geht auf die derzeit laufenden Maßnahmen ein und die kommenden Schritte. Im Zuge seiner Präsentation geht er auf verschiedene Fragen der Gemeinderatsmitglieder ein.
Sachverhalt:
Prof. Hauck vom Architekturbüro hjp wird dem Gemeinderat zum Naturbadeplatz einen Sachstandsbericht geben.
Diskussionsverlauf:
Prof. Hauck erläutert dem Gremium anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand zum Naturbadeplatz. Die Präsentation wird zum Bestandteil dieser Niederschrift erklärt.
In den aufgeführten Kosten sind die Außenanlagen nicht vorhanden.
Prof. Hauck geht auf die Förderung ein. Es wurde dem Projektaufruf „Sport-, Jugend- und Kultur“ gefolgt. Jedoch ist hier keine Förderzusage zustande gekommen.
Prof. Hauck geht auf die weiteren Schritte ein. Hinsichtlich der Leaderperiode 2023 – 2027 kann ein neuer Antrag gestellt werden. Bei einer Veränderung der Planung entfallen die KfW Fördermittel berichtet Prof. Hauck.
Ab Mai 2023 könnte der neue Leader Antrag eingereicht werden. Baubeginn wäre dann nach der Badesaison 2023.
Eine abschließende Beschlussfassung kommt nicht zustande.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwebheim hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim I“ sowie der 18. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Die Gemeinde Schwebheim beabsichtigt damit, die Ausweisung eines Sondergebiets im Sinne des § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung für Anlagen (Freiflächen-Photovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen. Auf Ebene des Flächennutzungsplans wird entsprechend eine Sonderbaufläche (§ 1 Abs. 1 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und in der Region zu sichern.
Mit der 18. Flächennutzungsplanänderung werden die bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Bereiche in einer Flächengröße von ca.10,5 ha als Sondergebiet für die Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 11 BauNVO und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.
Anlass der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim I“ ist die Absicht des Vorhabenträgers 1A-Solar-Projekt GmbH auf einer Fläche von ca. 10,54 ha in der Gemarkung Schwebheim eine Photovoltaik-Freiflächen-Solaranlage zu errichten. Ziel ist es, erneuerbare Energie zu gewinnen und diese in das Stromnetz eines Netzbetreibers einzuspeisen.
Durch das Vorhaben kann entsprechend des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung unterstützt und der Beitrag der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung im Gemeindegebiet deutlich erhöht werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwebheim hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie das Scopingverfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Als betroffener Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Grafenrheinfeld über das Planverfahren informiert und um Stellungnahme gebeten.
Dieser Beschlussvorlage liegen sämtliche Planunterlagen bei.
Das betreffende Gebiet befindet sich in diesem Gebiet:
Beschluss:
Belange der Gemeinde Grafenrheinfeld werden durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Photovoltaik-Solarpark Schwebheim I“ sowie die 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Schwebheim nicht berührt.
Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat hierzu keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sachverhalt:
Der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2023 und der entsprechende Rückblick auf das Jahr 2022 wurde vom Revierförster Herrn Spiegel, AELF Schweinfurt, erstellt und in dieser Beschlussvorlage wiedergegeben.
Rückblick auf 2022
Seit 2018, mit einer Ausnahme 2021, haben wir im Sommer zu wenig Wasser und zu hohe Temperaturen für unseren Wald. Das letzte Jahr 2022 war im Hinblick auf Sommertrockenheit und Hitze wieder ein Rekordjahr seit Beginn der Wetteraufzeichnung 1881. Auch in der Waldabteilung Elmuß ging das Eschentriebsterben weiter. So kann man sagen, dass über 90 % des Holzeinschlages im Jahre 2022 auf das Konto Klimafolgen und Zukunftsvorsorge ging.
Die klimastabile Eiche wurde in allen Beständen gefördert, meist durch Rücknahme von Nadelholz. Als Investition müssen Pflanzungen angesehen werden. Im Kapitelwald wurden Roteichen gepflanzt, die im Frühjahr ausgetrieben haben und dann im heißen Sommer leider zu 90 % verdorrt sind. Das bayerische Fernsehen hat sogar darüber berichtet. (https://www.br.de/nachrichten/bayern/hitze-und-trockenheit-bereiten-dem-wald-den-groessten-stress,TAjGTee) Nachbesserung im Herbst ist wieder nötig. Im Elmuß wurden abgestorbene Eschen entnommen und die Pflanzflächen für den Herbst vorbereitet. Selbst die stellenweise im Elmuß üppig aufgelaufene Eichen – Naturverjüngung, die wegen zu starkem Rehwildverbiss eingezäunt wurden, ist durch die Trockenheit stark dezimiert worden.
Jahresbetriebsplan 2023
Hauptziel der Jahresbetriebsplanung ist es, die klimatoleranten Mischbaumarten zu stärken. Insbesondere in Kiefern – Laubholz Mischbeständen wird geplant die Kiefer zurückzunehmen. Absterbende Eschen stellen wieder einen Hauptanteil an der Brennholzversorgung. Ein weiterer Schwerpunkt im Jahr 2022 wird die Jugendpflege sein. 12,2 ha an Jungbeständen werden im Hinblick auf die Stärkung der Trockentoleranz durchgearbeitet. Im Elmuß werden abgestorbene Eschenflächen wieder aufgeforstet, im südlichen Kapitelwald Kiefern mit Laubholz nachgebessert.
Der hohe Kiefernanteil im Kapitelwald macht in Zukunft großflächige Waldumbaumaßnahmen nötig, die beim jetzigen Rehwildbestand nicht möglich sind, da selbst Zäune dem hohen Wilddruck nicht standhalten. In der Naturverjüngung außerhalb der Zäune ist der Verbiss deutlich zu hoch, sodass bei stärker verbissgefährdeten Baumarten häufig bereits im Keimlingsstadium Totverbiss festzustellen ist.
In beiden Jagdrevieren (Grafenrheinfeld I mit Elmuß und Grafenrheinfeld – Schwebheimer Wald mit Kapitelwald) ist flankierend zu den forstlichen Maßnahmen eine erhebliche Steigerung der jagdlichen Aktivitäten notwendig.
Bei allen Maßnahmenplanungen in FFH – Gebieten und Vogelschutzgebieten ist eine „Erheblichkeitsabschätzung“ getroffen worden und eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele kann ausgeschlossen werden.
An Förderungen für Waldumbaumaßnahmen und Vertragsnaturschutz sind 18.345,00 € eingeplant. Da die Holzerlöse vorsichtig nur mit 40,00 € je fm angesetzt wurden, das macht
28.600,00 € Einnahmen, wird das Jahr 2023 mit nahezu Kostenneutralität von Minus 70,00 € geplant.
Die Kostenstellen im Einzelnen können der unten angefügten Tabelle entnommen werden.
Beschluss:
Der Forstwirtschaftsplan 2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 16.08.2022 mit der notwendigen Sanierung der Heizung/Lüftung der Alten Amtsvogtei beschäftigt.
Nun wurden Angebote für den Austausch der Ventilatoren angefordert:
Firma 1: 40.846,49 Euro
Firma 2: 39.807,76 Euro
Es wurden insgesamt 5 Firmen im nahen und weiterem Umkreis angefragt, jedoch haben nur die o.g. 2 Firmen ein Angebot abgegeben. Diese 5 Firmen können auch die Einregulierung mit Messprotokoll nach DIN 12599 ausführen.
Die Vergabe erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grafenrheinfeld erfolgt die Vergabe durch den Gemeinderat, da der Auftragswert über 15.000,00 Euro liegt.
Sachverhalt:
Bekanntgaben des 3. Bürgermeisters:
Liegenschaften;
Alte Amtsvogtei;
Euro Key
In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde nach dem Sachstand gefragt. Die Verwaltung kann dies wie folgt beantworten:
Am 21.05.2021 wurde sich gegen eine Ausstattung in der Alten Amtsvogtei ausgesprochen, dementsprechend wurde das WC in der Schweinfurter Straße mit einem Euro Key umgerüstet.
Fakten zum Euro Key und der Alten Amtsvogtei:
- Der Zugang zu den Toiletten ist während der Öffnungszeiten der Amtsvogtei offen und die Bürger können die WCs nutzen. Die Reinigung ist vertraglich mit den Pächtern der Alten Amtsvogtei geregelt.
- Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Zugang geschlossen, da es in der Vergangenheit zu mehreren Vandalismus Fällen kam.
- Zurzeit wird das Nebengebäude (WC) mit einer neuen Schließanlage (aus dem Bestand) umgerüstet. Es erhalten nur noch Personen, inkl. Pächter Zugang (außerhalb der Öffnungszeiten), welche die alten Musikräume auch wirklich nutzen.
- Des Weiteren erhält Frau Aberle einen Schlüssel, um bei Beerdigungen oder Veranstaltungen, außerhalb der Öffnungszeiten, den Zugang zu den Toiletten zu gewährleisten.
- Wird die Behinderten Toilette mit einem Euro Key umgerüstet, können alle Personengruppen, ohne diese Berechtigung diese Toilette nicht mehr nutzen. Nicht jeder Rollstuhlfahrer, Mensch mit Behinderung oder Personen nach einer Operation, die kurzfristig auf eine Behinderten Toilette angewiesen sind, haben automatischen einen Euro Key.
- Von März bis ca. Oktober ist die Behindertentoilette, ausgestattet mit Euro Key, in der Schweinfurter Straße geöffnet. Während der Öffnungszeiten des Rathauses sind weitere 2 Behindertentoiletten für die Öffentlichkeit zugänglich. Während der Öffnungszeiten der Alten Amtsvogtei ist auch diese Behindertentoilette geöffnet.
- Eine Umrüstung für eine Behindertentoilette am Fronsee Friedhof ist aus Platzgründen nicht möglich.
Veröffentlichung nichtöffentlicher Beschlüsse
Die folgenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, weil die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO):
Liegenschaften; Alte Amtsvogtei; Honorarangebot über die Projektierung der Heizungs-, Regelungs- und Lüftungsanlage; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat ist mit der Durchführung der Baumaßnahme der „Heizungs-, Regelungs- und Lüftungsanlage“ einverstanden und bestätigt den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses.
Der Gemeinderat nimmt das Honorarangebot vom 13.01.2023 vom Planungsbüro Wehner über die Projektierung der Heizungs-, Regelungs- und Lüftungsanlage an und beauftragt das Planungsbüro mit der Abwicklung der Baumaßnahme in den Leistungsphasen 1 – 8 gemäß dem Honorarangebot.
Liegenschaften; Sanierung der Heizung/Lüftung (Regelung/Schaltschrank) Alte Amtsvogtei; Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zu einer Gesamtsumme von 131.277,86 Euro brutto an die wirtschaftlichste Firma Rünagel aus 96191 Viereth-Trunstadt zu vergeben.
Abwasserentsorgung; Sanierung der Pumpstation Nord (Marktplatz); Austausch der HW-Pumpen; Vergabe des Planungsauftrags; Ingenieurvertrag; Beratung und Beschlussfassung
Das Ingenieurbüro proTerra erhält den Planungsauftrag für die Sanierung der Pumpstation Nord (Marktplatz) mit allen notwendigen Leistungsphasen.