GRENZBEGANG DER GRAFENRHEINFELDER UND RÖTHLEINER SIEBENER


Einmal im Jahr machen sich die Feldgeschworenen auf den Weg, um die alten Grenzsteine zu kontrollieren. Diese Tradition ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung – und ein lebendiges Brauchtum.
In diesem Jahr haben die Siebener aus Grafenrheinfeld gemeinsam mit den Feldgeschworenen aus Röthlein die Grenze zwischen beiden „Elmuß-Gemeinden“ abgelaufen. Bei bestem Wetter und in guter Nachbarschaft und kameradschaftlichem Miteinander haben sie die historischen Grenzsteine aufgesucht, freigelegt und überprüft.
Angeführt von den Siebenerobmännern Alfons Weth aus Grafenrheinfeld und Daniel Götz aus Röthlein.
Mit viel Erfahrung, alten Karten, Maßband, Hacke, Schaufel und einem speziellen Metalldorn haben sich junge und erfahrene Siebener gemeinsam auf den Weg gemacht. Das Wissen der älteren Feldgeschworenen ist dabei ganz wichtig. Manchmal hat es seine Zeit gebraucht, bis ein Grenzstein aufgetaucht ist – schließlich wächst im Laufe der Jahre buchstäblich „Gras über die Sache“. Die geübten Ohren der Siebener haben am Klang des Metalldorns erkannt, ob sie auf einen Grenzstein oder gewöhnliche Ackersteine gestoßen sind. Die Trefferquote ist beeindruckend.
Solche Grenzbegehungen sind nicht nur eine wichtige Aufgabe, um die Gemeindegrenzen dauerhaft klar erkennbar zu halten, sondern auch gelebte Tradition und Ausdruck guter Nachbarschaft zwischen den Gemeinden.
Information:
Feldgeschworene – in unserer Region auch „Siebener“ genannt – gibt es in Bayern, Rheinland-Pfalz und Teilen Thüringens. Das Amt existiert seit dem 12. oder 13. Jahrhundert und gehört zu den ältesten noch aktiven Ehrenämtern der kommunalen Selbstverwaltung. Die Feldgeschworenen werden auf Lebenszeit vereidigt und arbeiten ausschließlich in ihrem Heimatgebiet. Ihre Hauptaufgabe ist die Grenzbegehung sowie die Unterstützung bei Vermessungen. Zum Schutz der Grenzsteine vor Manipulation kennen die Siebener ein uraltes Geheimnis – das sogenannte „Siebenergeheimnis“.
Christian Keller
Erster Bürgermeister