Pressebericht zur Sitzung vom 17.03.25


Gemeinderat
Tagesordnung - öffentliche Sitzung:
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt das letzte öffentliche Protokoll.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Sachverhalt:
Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Haak“ mit Erweiterung soll eine innerörtliche Grünfläche erhalten werden. Des Weiteren soll eine Begegnungsfläche mit unterirdischer Abwasserrückhaltung und eine fußläufige Verbindung vom Kapellenweg, über die Alte Amtsvogtei in die Ortsmitte realisiert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 103, 104/2, 4174/16, 1473, 1473/1, 1473/2, 1475/3, 1472/6, 1475/2 der Gemarkung Grafenrheinfeld.
Für die Änderung des Bebauungsplanes ist ein Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Haak“ mit Erweiterung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 103, 104/2, 4174/16, 1473, 1473/1, 1473/2, 1475/3, 1472/6, 1475/2 der Gemarkung Grafenrheinfeld.
Der Lageplan vom 03.03.2025 mit der Kennzeichnung der räumlichen Abgrenzung des Geltungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „An der Haak“ mit Erweiterung soll eine innerörtliche Grünfläche erhalten werden. Des Weiteren soll eine Begegnungsfläche mit unterirdischer Abwasserrückhaltung und eine fußläufige Verbindung vom Kapellenweg, über die Alte Amtsvogtei in die Ortsmitte realisiert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.
3. Änderung_Plan fB-Bebauungsplan
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat am 17.03.2025 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „An der Haak“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird am 21.03.2025 öffentlich bekannt gemacht. Hierzu liegt auch ein Planentwurf vom 03.03.2025 vor.
Um sicherzustellen, dass während der Planaufstellungsphase keine Bauvorhaben oder wesentliche Veränderungen der Bebauung stattfinden, die die Verwirklichung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans beeinträchtigen können, ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.
Die Verwaltung schlägt dazu den Erlass der in Anlage beigefügten Satzung über eine Veränderungssperre vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die in Anlage dargestellte Satzung.
Abstimmungsergebnis: 12 : 2
Sachverhalt:
Am 11.05.2020 hatte der Gemeinderat entschieden, dass die pauschale Jugendförderung der Vereine bis zum 31.12.2024 unverändert gewährt wird. Ab dem Jahr 2025 möchte der Gemeinderat neu darüber entscheiden.
Zur Erinnerung nachstehend die Überlegungen des Gemeinderates für die pauschale Vereinsförderung:
- Die örtlichen Vereine, die Jugendarbeit betreiben, erhalten einen festgesetzten Pauschalbetrag einmal im Jahr. Damit abgegolten sind auch alle Beschaffungen von beweglichen Sachen (Geräte usw.) bis zu 500,00 € laut Beschluss vom 08.01.2001.
- In analoger Anwendung erhalten Vereine die Senioren- oder auch Kulturarbeit leisten auch einen pauschalen Förderbetrag.
- Die Summe der jährlichen Ausgaben im Haushalt betrug bisher 12.560,00 € pro Jahr.
Nachstehend die Übersicht der jährlichen Förderpauschalen an die Vereine und Gruppierungen:
Pauschale Vereinsförderung laut Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2020 gültig bis 31.12.2024 | ||
Förderfähige Vereine und Organisationen | aufgerundet auf 10er Stelle | H.stelle |
Feuerwehrjugend | 320,00 € | 1300.7180 |
Malteser Hilfsdienst | 320,00 € | 1600.7000 |
Verein "Musica Sacra" (für Kultur Konzerte) | 3.600,00 € | 3320.7000 |
Spielmanns- und Fanfarenzug | 1.850,00 € | 3320.7000 |
Kirchenmusik | 260,00 € | 3320.7000 |
Gesangverein | 320,00 € | 3320.7000 |
Musikverein | 1.850,00 € | 3320.7000 |
Ministranten | 320,00 € | 3701.7000 |
Jugendarbeit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde (Verwendungszweck: "Ev. Kirche Bergrheinfeld, Jugendförderung") | 320,00 € | 3701.7000 |
Kath. Kirchengemeinde für Seniorenarbeit | 380,00 € | 4700.7000 |
TSV Grafenrheinfeld | 1.240,00 € | 5500.7000 |
Schützenverein | 320,00 € | 5500.7000 |
Sportkegelclub | 320,00 € | 5500.7000 |
Reit- und Fahrverein | 320,00 € | 5500.7000 |
Anglerverein | 320,00 € | 5500.7000 |
RKK Jugendgarde | 320,00 € | 5500.7000 |
RKK Rathaussturm (Seniorenarbeit) | 180,00 € | 5500.7000 |
Summe der freiwilligen Leistungen: | 12.560,00 € |
Aus Sicht der Kämmerei wird empfohlen, die Pauschalen unverändert zu belassen und bis 31.12.2028 weiter zu befristen. Danach sollte durch den Gemeinderat neu entschieden werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die jährliche pauschale Vereinsförderung unverändert bis 31.12.2028 in gleicher Höhe wie bisher gewährt werden.
Ab dem Jahr 2029 ist im Gemeinderat neu darüber zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 10 : 4
Sachverhalt:
Am 05.06.2024 wurde beim Landratsamt Schweinfurt der denkmalschutzrechtliche Antrag auf Sanierung der Fassade des Rathauses gestellt. Mit Schreiben vom 10.01.2025 wurde die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt.
In 2024 wurde ein Aufmaß erstellt. Es wurden insgesamt drei Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Folgende Angebote sind bei der Verwaltung eingegangen:
Angebot 1: 52.209,30 EUR
Angebot 2: 58.533,13 EUR
Angebot 3: 60.963,70 EUR
Die Vergabe erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.
Sacherhalt:
Die Gemeinde Bergrheinfeld hat am 13.02.2025 mitgeteilt, dass in der überörtlichen Überprüfung festgestellt wurde, dass ein Kooperationsvertrag eines Schulverbandes geschlossen wurde. Dies sei rechtlich nicht korrekt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Schulverbund. Der öffentlich rechtliche Kooperationsvertrag wird neu erstellt und als Schulverbund „Bergrheinfeld-Werneck“ neu unterzeichnet.
Dies dient zur Information.
Sachverhalt:
Aufgrund der derzeit defekten Kirchturmbeleuchtung wird vorgeschlagen, diese zu erneuern, um den Kirchplatz als zentralen Platz unserer Gemeinde wieder attraktiver zu gestalten und den historischen Charme des Ortes wieder zu unterstreichen. Die Illumination soll den Kirchturm und die Umgebung des Dorfplatzes in den Abendstunden zur Geltung zu bringen und so einladend wirken.
Die bestehende Beleuchtung wird durch eine moderne, energieeffiziente LED-Beleuchtung ersetzt. Diese sorgt nicht nur für eine kostensparende Nutzung, sondern trägt auch zur Schonung der Umwelt bei. Darüber hinaus wird die Beleuchtung mit einer Zeitschaltuhr ausgestattet, die dafür sorgt, dass sie nur in den Abend- und Nachtstunden aktiviert wird und so den Energiebedarf möglichst gering zu halten.
Die Beleuchtung wird gezielt so platziert und ausgerichtet, dass der Kirchturm sowie der umliegende Dorfplatz in sanftem Licht gehüllt werden und somit die Wahrnehmung des Ortsbildes positiv beeinflusst wird. Die Beleuchtung soll dabei den historischen Charakter der Kirche und des Dorfplatzes betonen.
Viele Bürger äußerten bereits den Wunsch, die Kirchturmbeleuchtung wieder zu aktivieren. Die Erneuerung und die Installation einer ansprechenden Illumination würden somit auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung stoßen.
Viele Gemeinden der Region beleuchten aus den genannten Gründen ihre Ortskirchen ebenfalls.
Der Tagesordnungspunkt wird im Bauausschuss behandelt.
Sachverhalt:
Bei der Telekom wurde die Aufstellung von neuen Schaltgehäusen beantragt.
Es handelt sich um mehrere Aufstellorte auf öffentlichem Grund.
Mit Email vom 26.02.25 stellt die Deutsche Telekom bzw. die GlasfaserPlus GmbH deshalb den Antrag auf Zustimmung nach dem TKG (Telekommunikationsgesetz). Diese Zustimmung beinhaltet die Erlaubnis der Gemeinde als Träger der Straßenbaulast für die Grabarbeiten sowie eine Bestätigung, dass es sich bei dem geplanten Verlauf der Grabarbeiten um keine Kampfmittelverdachtsfläche handelt.
Planung:
Beschluss:
Dem Antrag der Telekom Deutschland GmbH bzw. GlasfaserPlus GmbH auf Zustimmung nach § 127 TKG für die Durchführung von Baumaßnahmen im Ortsgebiet Grafenrheinfeld (Aufstellung von Netzverteiler-Schaltgehäusen) wird zugestimmt. Es wird bestätigt, dass es sich bei diesem bereits bebauten Areal um keine Kampfmittelverdachtsfläche handelt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
Sachverhalt:
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Am 27.03.2025 findet um 11:00 Uhr der Übergabeappell von OTL Mike Stöhr an OTL Markus Pregitzer sowie von Hptm Lukas Welle an Hptm René Gierschek statt.
Die Gemeinderäte sowie die Bürgerinnen und Bürger sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Poststation auf dem Gelände der EDEKA
Die Poststation wird in Kürze errichtet. Die Möglichkeit die Station nach dem Vorschlag des Gemeinderates zu drehen (Sonneneinfall) wird gerade noch geprüft. Umsetzung dann möglicherweise im Sommer möglich.
Diskussionsverlauf:
Gemeinderätin Frau Braun wurde von einem Bürger angesprochen, wie es mit dem Badesee weitergeht
Der Erste Bürgermeister erklärt, dass der Badesee genutzt werden kann. Die Planung erfolgt durch das Büro hjp. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese bekanntgegeben.
Um 19:49 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.