Pressemeldung zum Planfeststellungsbeschluss

„Der Abbau ist trotz Planfeststellungsbeschluss nur dann möglich, wenn die Grundstückseigentümer bereit sind, ihre Flächen zu verkaufen oder zu verpachten. Ob und in welchem Umfang die Flur in Grafenrheinfeld erhalten bleibt, wie sie ist, liegt damit in entscheidendem Maße bei den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst.“
Mit der Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses ist nun eine Entscheidung gefallen, die unsere Gemeinde tief trifft und viele Menschen in Grafenrheinfeld mit großer Sorge erfüllt. Die Situation ist neu, wenn auch nicht unerwartet. Zunächst müssen wir die Situation bewerten, vor allem im Hinblick auf die langfristigen Folgen für unsere Heimat. Dabei ist eines von Beginn an klar festzuhalten: Auch mit dem nun vorliegenden Beschluss kann ein Abbau von Sand und Kies auf weiteren 45 Hektar nur dann tatsächlich erfolgen, wenn die betroffenen Grundstückseigentümer ihre Flächen verkaufen oder verpachten. Sie haben es in der Hand.
Grafenrheinfeld hat in den vergangenen Jahrzehnten bereits enorme Opfer gebracht. Von ursprünglich rund 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ist seit den 1970er-Jahren mehr als die Hälfte verloren gegangen. Allein rund 110 Hektar wurden für den Sand- und Kiesabbau zur Verfügung gestellt – zur Versorgung der Bauwirtschaft und damit im Interesse der gesamten Region. Keine andere Gemeinde im Umfeld hat vergleichbare Flächen und damit einen vergleichbaren Teil ihrer Kulturlandschaft einbüßen müssen.
Die Bemühungen der Gemeinde sind im Übrigen kein Selbstzweck.
Über allem steht der tiefe Wunsch, dass unsere Flur, unsere wertvollen landwirtschaftlichen Flächen so erhalten bleiben, wie sie sind. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, uns für unsere Gemeinde, die Landwirtschaft und unsere Landschaft mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln einzusetzen. Wenn nicht wir, wer dann?
Unsere Haltung richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Bauwirtschaft. Grafenrheinfeld hat für die Versorgung der Region mit Sand und Kies über Jahrzehnte hinweg einen weit überdurchschnittlichen Beitrag geleistet – einen Beitrag, der unsere Gemeinde nachhaltig geprägt und auch verändert hat.
Doch irgendwo muss eine Grenze gezogen werden. Der Planfeststellungsbeschluss betrifft 45 Hektar. Ein wirklich gewaltiger Teil unserer verbliebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen. Heimat ist kein beliebig vermehrbares Gut. Landwirtschaftliche Flächen, gewachsene Kulturlandschaften und intakte Natur lassen sich nicht einfach ersetzen, wenn sie einmal ausgebeutet sind. Die Flächen nach der Ausbeutung sind nicht mehr die gleichen wie vorher. Der Schutz unserer Lebensgrundlagen ist kein Luxus, sondern eine Verantwortung gegenüber den heutigen Bürgerinnen und Bürgern – und gegenüber kommenden Generationen.
Wir erwarten Verständnis bei allen Beteiligten. Die Gemeinde handelt nicht aus Trotz, nicht aus Verweigerung und schon gar nicht ohne Grund. Unser Handeln ist getragen vom legitimen Wunsch, die Grundlagen unseres Lebensraums zu bewahren. Wir kämpfen nicht gegen etwas, sondern für etwas – für unsere Heimat und für unsere Landschaft.
Zugleich bleibt festzuhalten: Der nun genehmigte Abbau ist kein Selbstläufer. Er kann ausschließlich dann umgesetzt werden, wenn die Grundstückseigentümer bereit sind, ihre Flächen zu verkaufen oder zu verpachten. Ob und in welchem Umfang die Flur in Grafenrheinfeld erhalten bleibt, wie sie ist, liegt damit in entscheidendem Maße bei den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst.
Wir werden diesen Beschluss nun sorgfältig prüfen und weiterhin alles tun, um die Interessen unserer Gemeinde zu wahren. Grafenrheinfeld steht für Verantwortung, für Maß und für den Erhalt dessen, was unsere Gemeinde ausmacht. Dafür treten wir ein. Nicht mehr und nicht weniger.
Christian Keller
Erster Bürgermeister





